Lüftungsanlage für Zweifamilienhaus

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A

Athur Dent

Hallo, wir bauen gerade ein Haus mit Hauptwohnung ( 160qm) und Einliegerwohnung (70qm).
Geplant ist eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Der Architekt möchte zwei getrennte Anlagen planen, der Heizungsbauer sagt, dass auch eine große Anlage umsetzbar ist.
Meine Fragen:

  1. Wo sind die Vorteile zweier getrennter Anlage
  2. Wie wird eine große Anlage zwischen den Wohnparteien abgerechnet? Die laufenden Kosten würde ich über das Verhältnis der Wohnflächen abrechnen. Kann aber die Wärmerückgewinnung berücksichtigt werden? Spielen die Kostenmäßig überhaupt eine Rolle?
  3. Was ist, wenn eine Wohnpartei in den Urlaub fährt und nicht heizt? Wird die andere Wohnung dann durch die kalte abgesaugte Luft unnötig gekühlt.
Danke schon am für die Antworten

Gruß Arthur
 
Mycraft

Mycraft

Moderator
1. Keine Schallübertragungen untereinander, volle Kostenkontrolle, sehr einfache Regelung Frage 2 und 3 erübrigt sich.

2. Schwer zu Regeln, unklare Kosten, Wärmerückgewinnung vernachlässigbar.

3. Alles kein Problem...denn der Luftaustausch ist nicht so hoch, dass es eine Rolle Spielen würde...bzw. muss die andere Wohnung trotzdem auf einer gewissen Temperatur gehalten werden...Taupunkt!
 

€uro

Hallo,
..... Der Architekt möchte zwei getrennte Anlagen planen, der Heizungsbauer sagt, dass auch eine große Anlage umsetzbar ist....
Der Architekt hat in Hinsicht auf ein mängelfreies BV Recht. Die DIN 1946-6 ist auf Nutzungseinheiten bezogen. Zwei Wohnungen, zwei Kontrollierte-Wohnraumlüftung, die unabhängig voneinander funktionieren müssen.
Mit einer großen Anlage gelänge das theoretisch auch, allerdings nur mit überproportionalem, reglungstechnischen Aufwand. Die Anlage wird erheblich teurer. Ob der HB die geforderte, funktionale Unabhängigkeit bei seiner "großen" Anlage berücksichtigt hat, glaube ich eher nicht.
Die Raumweisen Luftmengen besitzen, insbesondere bei gut bis sehr gut gedämmten Gebäuden, einen mitunter erheblichen Einfluß auf die Leistungsbilanzen. nicht völlig umsonst müssen in der Heizlastberechnung die Raumweisen Luftmengen gemäß Luftmengenplan nach DIN 1946-6 berücksichtigt werden.
Daher unbedingt an das Einmessprotokoll nach Installation denken!
Eine Alternativ-Variante wäre : Hauptwohnung => zentrale Kontrollierte-Wohnraumlüftung, Einliegerwohnung => dezentrale Einzellösungen.

v.g.
 
Zuletzt aktualisiert 05.02.2025
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