B
Bielieboy
Hallo Forengemeinde.
Wir haben uns eine alte (Bj 1992) Gewerbeimmobilie gekauft und haben jetzt seit ~6 Monaten schon "viel Spass" damit...
Offiziell war das Objekt "voll erschlossen" aber derzeit ohne Versorgung. Beim Antrag zur Setzung der Wasseruhr begann dann allerdings ein "etwas" nerviger Verlauf.
Es stellte sich heraus, dass das Objekt 2010 offiziell vom Netz getrennt wurde. Allerdings nicht durch das entfernen der Wasseruhr, sondern durch die direkte Trennung vom Netz. (wurde im Zuge der Neuverlegung der Hauptleitung durchgeführt) Mir wurde nun von Seiten des Wasserversorgers freundlich mitgeteilt, das es sich nun um einen Neuanschluss handelt der mich ~2.000€ kosten soll.
Soweit so nervig, da nicht geplant. Mit der Tatsache abgefunden, beantragte ich also nun einen neuen Wasseranschluss. Als ich dann den Termin für die Ortsbegehung machen wollte, kam dann allerdings gleich die nächste Unverschämtheit. (für mein Empfinden)
Für mein Haus existiert angeblich garkeine Wasserleitung.
Dies ist absoluter Nonsens, die alte Versorgungsleitung befindet sich immer noch da, wo sie vor drei Jahren getrennt wurde - ca. 2m entfernt von der jetzigen Hauptleitung. (welche im übrigen durch mein Grundstück verläuft) Laut Satzung des Wasserversorgers wäre die Anschlussgebühr somit nicht ~2.000€, sondern nur etwas über 1.000€.
Wer nun denkt, alles wird gut... Leider nicht.
Nach 20min Telefonat wegen 2m, statt 10m, Leitung, eröffnete man mir dann allerdings, das ja meine Wasseruhr bisher im Objekt war und dies bei einem Neuanschluss nicht mehr zulässig ist. Endergebnis, für den zusätzlichen Wasseruhrenschacht im Vorgarten werden noch mal ~2.000€ fällig.
Die Frage die sich mir nun stellt, versucht man mich über den berühmten Tisch zu ziehen???
Inwiefern ist dies tatsächlich ein "Neuanschluss"?
Bin ich wirklich verpflichtet meinen Wasseruhrenplatz nach draußen zu Verlegen obwohl dieser bis vor 3Jahren innenliegend war und theoretisch auch noch ist?
Gibt es sowas wie eine Bestandsregelung?
Und warum wurde trotz Neuanschlussberechnung mir erst im Nachhinein offeriert das man 2.000€ für den Wasseruhrenschacht im KVA vergessen hat?
Viele Grüße und danke für eure hilfreichen Antworten,
Marco
Wir haben uns eine alte (Bj 1992) Gewerbeimmobilie gekauft und haben jetzt seit ~6 Monaten schon "viel Spass" damit...
Offiziell war das Objekt "voll erschlossen" aber derzeit ohne Versorgung. Beim Antrag zur Setzung der Wasseruhr begann dann allerdings ein "etwas" nerviger Verlauf.
Es stellte sich heraus, dass das Objekt 2010 offiziell vom Netz getrennt wurde. Allerdings nicht durch das entfernen der Wasseruhr, sondern durch die direkte Trennung vom Netz. (wurde im Zuge der Neuverlegung der Hauptleitung durchgeführt) Mir wurde nun von Seiten des Wasserversorgers freundlich mitgeteilt, das es sich nun um einen Neuanschluss handelt der mich ~2.000€ kosten soll.
Soweit so nervig, da nicht geplant. Mit der Tatsache abgefunden, beantragte ich also nun einen neuen Wasseranschluss. Als ich dann den Termin für die Ortsbegehung machen wollte, kam dann allerdings gleich die nächste Unverschämtheit. (für mein Empfinden)
Für mein Haus existiert angeblich garkeine Wasserleitung.
Dies ist absoluter Nonsens, die alte Versorgungsleitung befindet sich immer noch da, wo sie vor drei Jahren getrennt wurde - ca. 2m entfernt von der jetzigen Hauptleitung. (welche im übrigen durch mein Grundstück verläuft) Laut Satzung des Wasserversorgers wäre die Anschlussgebühr somit nicht ~2.000€, sondern nur etwas über 1.000€.
Wer nun denkt, alles wird gut... Leider nicht.
Nach 20min Telefonat wegen 2m, statt 10m, Leitung, eröffnete man mir dann allerdings, das ja meine Wasseruhr bisher im Objekt war und dies bei einem Neuanschluss nicht mehr zulässig ist. Endergebnis, für den zusätzlichen Wasseruhrenschacht im Vorgarten werden noch mal ~2.000€ fällig.
Die Frage die sich mir nun stellt, versucht man mich über den berühmten Tisch zu ziehen???
Inwiefern ist dies tatsächlich ein "Neuanschluss"?
Bin ich wirklich verpflichtet meinen Wasseruhrenplatz nach draußen zu Verlegen obwohl dieser bis vor 3Jahren innenliegend war und theoretisch auch noch ist?
Gibt es sowas wie eine Bestandsregelung?
Und warum wurde trotz Neuanschlussberechnung mir erst im Nachhinein offeriert das man 2.000€ für den Wasseruhrenschacht im KVA vergessen hat?
Viele Grüße und danke für eure hilfreichen Antworten,
Marco