K
klblb
Guest
Hallo zusammen,
ich will/muss im neuen Haus einen Telefonanschluss von der Dt. Telekom legen lassen. Habe die entsprechenden Unterlagen für den Hausanschluss bei der Telekom Bauherrenberatung angefordert und unterschrieben zurückgeschickt. So weit, so gut.
Nun ruft mich heute jmd. von der Bauherrenberatung an und sagt, dass die Unterlagen OK sind, aber erst weiterbearbeitet werden, wenn ich auch einen Telefon/DSL/TV-Vertrag abgeschlossen habe. Ich solle doch hierfür eine bestimmte Telefonnr. im Vertrieb anrufen.
Nun wundert mich das doch sehr, dass man einen Hausanschluss NUR bekommt, wenn man auch einen Telefonvertrag abschließt! Ist das erlaubt? In den Vertragsunterlagen zur Beantragung des Hausanschlusses ist das nicht erwähnt.
Die Telekom will natürlich mit mir auch nach der Hausinstallation Geld verdienen, aber das würde sie sowieso, da jeder andere Telefonanbieter für die Leitung Miete zahlen muss.
Ist das irgendwo geregelt, ob mich die Telekom zu einem Telefonvertrag zwingen darf?
Weiß da jemand genau Bescheid und kann mir passende Verordnungen/Gesetze nennen, die bei der Diskussion mit dem Bauherrenservice nutzen kann?
Danke und beste Grüße,
klblb
Nachtrag:
In dem Flyer der Telekom Bauherrenberatung (den man mit diesen Begriffen googeln kann), ist nicht von einem Vertragszwang geschrieben. Dort steht nur, dass man nach erfolgtem Hausanschluss von einem Vertriebsmitarbeiter kontaktiert wird und bei Interesse einen Telefonvertrag abschließen kann.
ich will/muss im neuen Haus einen Telefonanschluss von der Dt. Telekom legen lassen. Habe die entsprechenden Unterlagen für den Hausanschluss bei der Telekom Bauherrenberatung angefordert und unterschrieben zurückgeschickt. So weit, so gut.
Nun ruft mich heute jmd. von der Bauherrenberatung an und sagt, dass die Unterlagen OK sind, aber erst weiterbearbeitet werden, wenn ich auch einen Telefon/DSL/TV-Vertrag abgeschlossen habe. Ich solle doch hierfür eine bestimmte Telefonnr. im Vertrieb anrufen.
Nun wundert mich das doch sehr, dass man einen Hausanschluss NUR bekommt, wenn man auch einen Telefonvertrag abschließt! Ist das erlaubt? In den Vertragsunterlagen zur Beantragung des Hausanschlusses ist das nicht erwähnt.
Die Telekom will natürlich mit mir auch nach der Hausinstallation Geld verdienen, aber das würde sie sowieso, da jeder andere Telefonanbieter für die Leitung Miete zahlen muss.
Ist das irgendwo geregelt, ob mich die Telekom zu einem Telefonvertrag zwingen darf?
Weiß da jemand genau Bescheid und kann mir passende Verordnungen/Gesetze nennen, die bei der Diskussion mit dem Bauherrenservice nutzen kann?
Danke und beste Grüße,
klblb
Nachtrag:
In dem Flyer der Telekom Bauherrenberatung (den man mit diesen Begriffen googeln kann), ist nicht von einem Vertragszwang geschrieben. Dort steht nur, dass man nach erfolgtem Hausanschluss von einem Vertriebsmitarbeiter kontaktiert wird und bei Interesse einen Telefonvertrag abschließen kann.
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