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Dobbylein
Hallo zusammen,
in unserer Baubeschreibung vom Bauträger ist für den Keller folgendes vorgesehen:
"Bodenplatte Stahlbeton, Nach Gründungserfordernis, wenn nötig auf Kiesauffüllung. Außenwände Stahlbeton mit aufgebrachter, äußerer Perimeterdämmung bis auf Höhe 1 m unter Kellerdecke.
AUSSENSEITIGE DICKBESCHICHTUNG AUF KELLERAUSSENWÄNDE. DAS Untergeschoss WIRD BIS AUF HÖHE UNTER KELLERFENSTER ALS Weisse Wanne AUSGEFÜHRT. INNENWÄNDE Beton ODER GEMAUERT. Decke ÜBER UNTERGESCHOSS ALS BETONDECKE. Die untergeordneten Technikräume beziehungsweise Kellerräume im Untergeschoss erfüllen, was Belichtung, Beheizung und Belüftung angeht, nicht die Anforderungen an eine so genannte anspruchsvolle Nutzung. Es handelt sich um eine reine WU-Konstruktion als weiße Wanne, die Außenwände werden aus diesem Grund nicht bis auf die Bodenplatte herunter gedämmt und auch der Kellerboden bleibt in diesen Räumen ungedämmt. Von Lagerung von feuchteempfindlichem Material wie Papier, Zucker etc. wird abgeraten."
Genügt dies den Anforderungen an eine Doppelhaushälfte, in welcher der Keller ausschließlich als normaler Kellerraum, und nicht als Wohnort etc. genutzt werden soll? Entspricht dieser Ausführungsart dem Stand der Technik?
in unserer Baubeschreibung vom Bauträger ist für den Keller folgendes vorgesehen:
"Bodenplatte Stahlbeton, Nach Gründungserfordernis, wenn nötig auf Kiesauffüllung. Außenwände Stahlbeton mit aufgebrachter, äußerer Perimeterdämmung bis auf Höhe 1 m unter Kellerdecke.
AUSSENSEITIGE DICKBESCHICHTUNG AUF KELLERAUSSENWÄNDE. DAS Untergeschoss WIRD BIS AUF HÖHE UNTER KELLERFENSTER ALS Weisse Wanne AUSGEFÜHRT. INNENWÄNDE Beton ODER GEMAUERT. Decke ÜBER UNTERGESCHOSS ALS BETONDECKE. Die untergeordneten Technikräume beziehungsweise Kellerräume im Untergeschoss erfüllen, was Belichtung, Beheizung und Belüftung angeht, nicht die Anforderungen an eine so genannte anspruchsvolle Nutzung. Es handelt sich um eine reine WU-Konstruktion als weiße Wanne, die Außenwände werden aus diesem Grund nicht bis auf die Bodenplatte herunter gedämmt und auch der Kellerboden bleibt in diesen Räumen ungedämmt. Von Lagerung von feuchteempfindlichem Material wie Papier, Zucker etc. wird abgeraten."
Genügt dies den Anforderungen an eine Doppelhaushälfte, in welcher der Keller ausschließlich als normaler Kellerraum, und nicht als Wohnort etc. genutzt werden soll? Entspricht dieser Ausführungsart dem Stand der Technik?