Sanierungsmaßnahmen am Haus und einhergehende Verpflichtungen

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Mattes82

Hallo zusammen,

ich habe vor zwei Jahren ein Haus geerbt, dass ich seitdem vermiete. Jetzt möchte ich es für eine Familiengründung eigennutzen und umbauen. zu den Rahmendaten:

- ca 130qm
- vollunterkellert
- verklinkert
- Bj 76

Ich habe vor Vermietung die Beläge neu gemacht und zwei Bäder komplett saniert.
Jetzt möchte ich anbauen und habe zur grundsätzlichen Klärung einen Termin beim Bauamt. Das Baufeld gibt aber den Anbau grundsätzlich her.

Was habe ich mir bisher vorgestellt:

-Anbauen zur Gewinnung von Wohnfläche (habe mit einem Bekannten gesprochen der sich etwas auskennt; muss natürlich dann ein Architekt und Statiker noch ran)
- neue bzw. zusätzliche Fenster (Mauerwerk entfernen und bodentiefe Fenster)
- komplett neu verklinkern
- neue Böden innen etc.

Jetzt zu meinen Fragen:

Muss ich bei der Sanierung irgendwelche Dinge bzgl. Energieverordnungen et beachten, dh. werde ich zu bestimmten Maßnahmen verpflichtet?

Wie sieht es mit Dämmung aus? Ich würde die Verklinkerung auf die bisherige aufsetzen. Reicht dies als "Dämmung" oder muss hier sinnvollerweise zusätzlich gedämmt werden? Wie kann man ggf verhindern, dass die Fensterlaibung zu stark wird? Der Keller ist aus Kalksandstein. EG und 1.OG sind aus Gasbeton.

Im Haus sind Kupferleitungen verbaut. Muss hier noch mit Sanierungsbedarf gerechnet werden, die man jetzt sinnvollerweise mitmacht? Die Elektrik scheint lt. Meinung eines Elektrikers gut zu sein. Ich würde da also nur zusätzliche Steckdosen setzen lassen.

Würde mich freuen, wenn wir hier ein wenig über mein Vorhaben diskutieren könnten.
 
Koempy

Koempy

Das sind genau die Fragen, die dir ein Architekt beantworten kann und sollte.
Wir renovieren gerade auch ein Haus von 1962. Ohne Architekten würde ich mich da nicht rantrauen.

Führe ein paar Gespräche und lass evtl den Aufwand von den Architekten abschätzen. Dann weißt du in der Regel wo du dran bist. Die meisten Architekten führen das erste Gespräch kostenlos und dann weiß man auch woran man ist.

Ja du musst die Energieeinsparverordnung beachten, aber da gibt es natürlich auch wieder Ausnahmen.
 
M

Mattes82

muss der architekt dazu in das Haus? Sonst wird er die Substanz nicht beurteilen können, oder? ich will die Mieter nicht unbedingt Scheu machen bevor eine finale Entscheidung getroffen ist.
 
Koempy

Koempy

Um Grob einige Sachen durchkalkulieren zu können, muss er es nicht zwangsläufig ins Haus. Es wäre aber sehr empfehlenswert. Aber mithilfe vieler Unterlagen und Fotos sollte es aber auch gehen.
 
M

Mattes82

ok, erster schritt dürfte allerdings sein mit dem bauamt zu klären, ob das vorgehen grundsätzlich möglich ist.
reicht denn eine zusatzschicht klinker als dämmung? eher nicht , oder
 
M

Mattes82

wir waren mittlerweile bei einigen bauträgern. wir sind jetzt relativ klar was wir baulich machen möchten. wir werden anbauen und das komplette haus neu dämmen und neu verklinkern, neue fenster setzen und das Dach erneuern. das sind die groben eckpunkte.

jetzt fangen wir mal bei einem punkt an:
Klinker:
wir haben uns farblich auf zwei varianten eingeschossen. entweder "perlweiß bossiert" mit heller fuge oder einen glatten stein in "burgunder" (kann die farbe schlecht beschreiben, ist aber relativ oft in neubaugebieten zu sehen). da wir durch den Umbau unterschiedliche dachneigungen haben werden, wird das haus ein pultdach haben.

jetzt haben wir erstmal zwei fragen. gibt es bei gleicher preisklasse unterschiede in den klinkern aufgrund der farbe. also wird bossiert schneller "gammelig" als glatt und nimmt weiß schneller schmutz an als ein dunkler, farbiger klinker?

dazu noch einmal eure individuelle meinung: weiß wirkt ja immer etwas edel, klassisch. passt eine moderne Dachform wie bei dem pultdach zu so einem klassischen stein. oder würdet ihr hier bei wahl zwischen den beiden steinen eher auf den dunklen ton setzen? ich bin mir nicht so sicher wie das pultdach bei welchem klinker wirkt. ich konnte leider immer nur weiß verputzte pultdachhäuser live sehen.
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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