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woodys
Hallo an alle,
wir hätten mal eine Frage.
Und zwar haben wir Labrador und diese können bei richtiger Motivation (z.B. Katze) auch über einen 1,40m hohen Zaun springen. Daher möchten wir auf unserem neuen Grundstück nun gern einen 1,80m hohen Doppelstabmattenzaun aufstellen.
Geplant ist das Grundstück wie folgt
Also bisher steht noch nichts, Hausbau ist in Planung
Wir möchten gern den Zaun hinterm Haus rundherum, wie zu sehen auf dem Bild in grün. Die Straße befindet sich links neben der Hecke. Wir hätten den Zaun also 2m von der Grundstücksgrenze bzw. vom Gehweg entfernt. Die anderen beiden Grenzen, also südlich und östlich, sind dann Nachbargrundstücke.
Nun steht im Bebauungsplan folgendes:
"Einfriedungen
Zu den öffentlichen Verkehrsflächen sind Hecken aus standorttypischen Laubgehölzen und Zäune (Staketenzäune) bis zu einer Max. Höhe von 0,8m über OK-fertigen Gehweg einschließlich der Bodenfreiheit von 0,1m zulässig, an den übrigen Seiten bis 1,5m (keine engmaschigen Drahtgeflechte). Massive Sockel sind nicht zulässig. Zulässig sind Trockenmauern aus grob aufgesetztem örtlichem Gestein. Es dürfen nur landschaftstypische unauffällige Materialien Verwendung finden. "
Heißt das nun wir dürften auf der Seite des Gehwegs unseren Zaun nur 0,8m hoch haben? Oder wäre dies nur der Fall wenn wir direkt an die Grenze den Zaun stellen würden?
Und zu den Nachbarn ginge ebenfalls nur maximal 1,5m? Wenn ja, kann man das irgendwie umgehen, gibt es da eine Möglichkeit wie es doch zulässig wird einen 1,80m Zaun aufzustellen?
Engmaschige Drahtgeflechte, damit ist aber sicher kein normaler Doppelstabmattenzaun gemeint, oder?
Was ist mit Massive Sockel gemeint?
Außerdem habe ich noch gefunden:
"Sichtflächen
Keine Bebauung oder Bewuchs über 0,50m Höhe
Einfriedung der Eckgrundstücke:
Jäger-, Latten-, kunststoffüberzogener Maschendraht - bzw. Bohlenzaun nicht über 0,80m einschließlich der Bodenfreiheit von 0,1m (gemessen von OK Straße)"
Eckgrundstücke dürfte uns nicht betreffen, wir sind zwar genau in der Kurve (daher die Rundung im Grundstück) aber ist ja kein Eckgrundstück.
Aber was ist mit Keine Bebauung über 0,50m Höhe gemeint?
Warum ist es allgemein so verboten sich einen Sichtschutz zu errichten?
Danke schon mal für eure Antworten und Unterstützung in diesem Thema.
Schöne Grüße
Sonja
wir hätten mal eine Frage.
Und zwar haben wir Labrador und diese können bei richtiger Motivation (z.B. Katze) auch über einen 1,40m hohen Zaun springen. Daher möchten wir auf unserem neuen Grundstück nun gern einen 1,80m hohen Doppelstabmattenzaun aufstellen.
Geplant ist das Grundstück wie folgt
Also bisher steht noch nichts, Hausbau ist in Planung
Wir möchten gern den Zaun hinterm Haus rundherum, wie zu sehen auf dem Bild in grün. Die Straße befindet sich links neben der Hecke. Wir hätten den Zaun also 2m von der Grundstücksgrenze bzw. vom Gehweg entfernt. Die anderen beiden Grenzen, also südlich und östlich, sind dann Nachbargrundstücke.
Nun steht im Bebauungsplan folgendes:
"Einfriedungen
Zu den öffentlichen Verkehrsflächen sind Hecken aus standorttypischen Laubgehölzen und Zäune (Staketenzäune) bis zu einer Max. Höhe von 0,8m über OK-fertigen Gehweg einschließlich der Bodenfreiheit von 0,1m zulässig, an den übrigen Seiten bis 1,5m (keine engmaschigen Drahtgeflechte). Massive Sockel sind nicht zulässig. Zulässig sind Trockenmauern aus grob aufgesetztem örtlichem Gestein. Es dürfen nur landschaftstypische unauffällige Materialien Verwendung finden. "
Heißt das nun wir dürften auf der Seite des Gehwegs unseren Zaun nur 0,8m hoch haben? Oder wäre dies nur der Fall wenn wir direkt an die Grenze den Zaun stellen würden?
Und zu den Nachbarn ginge ebenfalls nur maximal 1,5m? Wenn ja, kann man das irgendwie umgehen, gibt es da eine Möglichkeit wie es doch zulässig wird einen 1,80m Zaun aufzustellen?
Engmaschige Drahtgeflechte, damit ist aber sicher kein normaler Doppelstabmattenzaun gemeint, oder?
Was ist mit Massive Sockel gemeint?
Außerdem habe ich noch gefunden:
"Sichtflächen
Keine Bebauung oder Bewuchs über 0,50m Höhe
Einfriedung der Eckgrundstücke:
Jäger-, Latten-, kunststoffüberzogener Maschendraht - bzw. Bohlenzaun nicht über 0,80m einschließlich der Bodenfreiheit von 0,1m (gemessen von OK Straße)"
Eckgrundstücke dürfte uns nicht betreffen, wir sind zwar genau in der Kurve (daher die Rundung im Grundstück) aber ist ja kein Eckgrundstück.
Aber was ist mit Keine Bebauung über 0,50m Höhe gemeint?
Warum ist es allgemein so verboten sich einen Sichtschutz zu errichten?
Danke schon mal für eure Antworten und Unterstützung in diesem Thema.
Schöne Grüße
Sonja