1-Geschoss mit ausgebautem DG nach Landesbauordnung Schleswig Holstein

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P

pueppymaylo

Guten Tag,

wir sind aktuell mit unserem Bauträger in der Planung unseres Hauses, jedoch kann er uns nicht mal sagen, ob und was wir gem. Bebauungsplan und der Landesbauordnung SH bauen dürfen.Der Bauträger ist der Meinung wir müssten einen Erker anbauen ( Kostenpunkt von zusätzlich über 15.000 € ). Abgesehen davon, dass wir das gar nicht möchten`.

Wunsch ist ein Einfamilienhaus mit einem höheren Drempel ( über 1,50 damit man noch Lichtbandfenster einsetzen kann ). Ob Sattel- oder Walmdach ist uns egal.

Bebauungsplan:
Dachneigung: 20-48°
Traufhöhe: 5m
Firsthöhe: 9,5m

Wir verstehen die die Landesbauordnung so, das wir darauf achten müssen, das nicht mehr als 3/4 der Grundfläche des EG eine Höhe von über 2,30 haben.
Gemäß unserem Entwurf wären die Richtlinien doch einhalten, oder?

"""
Nach § 2 Abs. 8 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein sind Vollgeschosse oberirdische Geschosse, wenn sie über mindestens drei Viertel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Das ausgebaute Dachgeschoss darf somit nicht mehr als drei Viertel der Grundfläche im Erdgeschoss haben.

Weitere Details können Sie dem angefügten Gesetzestext entnehmen.


„(8) Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, wenn sie über mindestens drei Viertel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss oder ein Geschoss mit mindestens einer geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es über mindestens drei Viertel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses eine Höhe von mindestens 2,30 m hat; die Höhe der Geschosse wird von der Oberkante des Fußbodens bis zur Oberkante des Fußbodens der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis zur Oberkante der Dachhaut gemessen.“""""


Kann uns hier bitte jemand helfen, ob unser Entwurf die Richtlinien einhält? Oder ob wir tatsächlich einen Erker anbauen müssen?
 

Anhänge

E

Escroda

Gemäß unserem Entwurf wären die Richtlinien doch einhalten, oder?
Nein. Dein Obergeschoss ist aber so was von voll! 93% statt 75%.

Die Flächen richten sich nach den Außenmaßen. Und die 2,30 dann
von der Oberkante des Fußbodens ... bis zur Oberkante der Dachhaut gemessen.
Die Schnittpunkte mit den gestrichelten Linien sind jetzt nicht gut zu erkennen aber die 8,79m zwischen den beiden Schnittpunkten der 2,30er-Linie mit der Dachhaut scheinen zu passen. Einen rechteckigen Grundriss vorausgesetzt ergibt sich als Grundfläche EG 9,50m x Gebäudelänge und Grundfläche OG>2,30 8,79m x Gebäudelänge. OG/EG = 8,79/9,50 = 0,93 > 0,75 => Vollgeschoss.
Kann uns hier bitte jemand helfen, ob unser Entwurf die Richtlinien einhält?
Deine Rechnung kann ich nicht nachvollziehen.
Oder ob wir tatsächlich einen Erker anbauen müssen?
Das kann man dann wohl nicht mehr Erker nennen. Wenn die Gebäudelänge 10m beträgt, müsste der "Erker" mindestens 22m² groß werden!

P.S.: Die maximal zulässige Traufhöhe wird auch überschritten.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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