D
daytona
Hallo zusammen,
Ich brauche mal eure Meinungen/Ratschläge:
Das Objekt, ein Kfw70 Haus nach Energieeinsparverordnung 2014. Gemäß Leistungsbeschreibung 3-fach Verglasung mit Ug 0,7W/Km². Nach dem Einbau konnte ich bei 2 Fenstern im Rahmen folgendes lesen: ESG 6/16ar/6ESG. Beide Fenster sind Festverglasungen 1770 x 2300mm, Argon-Füllung mit 5 Kammer-Rahmen ohne Mittelsprossen.
Nach Rückfrage beim Bauträger und beim Fensterbauer (beide arbeiten seit Jahren zusammen) wurde mir eine Berechnung (mit Logo vom Hersteller) vorgelegt, worauf ich folgende Werte lesen konnte:
Ug = 0,8W/m²K
Uf = 1,49W/m²K
Psi = 0,064 W/m²K
Uw = 1,00W/m²K
Kann man denn überhaupt mit einer 2 Fachverglasung Ug Werte von <1,1 W/m²K erreichen? Mal unabhängig bzw. außen vor der in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Werte und den höheren Heizkosten, was ist mit dem KFW70 Standard? In der Energieeinsparverordnung-Berechnung konnte ich entnehmen, dass die Fenster mit U = 1,0W/m²K (Glas und Rahmen) angesetzt sind. Gibt es seitens Kfw Vorgaben/ Standards je Einzelfenster oder gilt das Gesamtgebilde? Es sind für den Bau des Hauses auch KFW Fördermittel geflossen! Was wenn es zur Überprüfung kommt?
Falls es zum „Streitfall“ zwischen uns kommen sollte, wen könnte man als unabhängige Stelle beauftragen? (Der KFW Sachverständige welcher die Berechnung erstellt hat, arbeitet auch schon seit Jahren mit dem Bauträger zusammen)
Danke.
Ich brauche mal eure Meinungen/Ratschläge:
Das Objekt, ein Kfw70 Haus nach Energieeinsparverordnung 2014. Gemäß Leistungsbeschreibung 3-fach Verglasung mit Ug 0,7W/Km². Nach dem Einbau konnte ich bei 2 Fenstern im Rahmen folgendes lesen: ESG 6/16ar/6ESG. Beide Fenster sind Festverglasungen 1770 x 2300mm, Argon-Füllung mit 5 Kammer-Rahmen ohne Mittelsprossen.
Nach Rückfrage beim Bauträger und beim Fensterbauer (beide arbeiten seit Jahren zusammen) wurde mir eine Berechnung (mit Logo vom Hersteller) vorgelegt, worauf ich folgende Werte lesen konnte:
Ug = 0,8W/m²K
Uf = 1,49W/m²K
Psi = 0,064 W/m²K
Uw = 1,00W/m²K
Kann man denn überhaupt mit einer 2 Fachverglasung Ug Werte von <1,1 W/m²K erreichen? Mal unabhängig bzw. außen vor der in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Werte und den höheren Heizkosten, was ist mit dem KFW70 Standard? In der Energieeinsparverordnung-Berechnung konnte ich entnehmen, dass die Fenster mit U = 1,0W/m²K (Glas und Rahmen) angesetzt sind. Gibt es seitens Kfw Vorgaben/ Standards je Einzelfenster oder gilt das Gesamtgebilde? Es sind für den Bau des Hauses auch KFW Fördermittel geflossen! Was wenn es zur Überprüfung kommt?
Falls es zum „Streitfall“ zwischen uns kommen sollte, wen könnte man als unabhängige Stelle beauftragen? (Der KFW Sachverständige welcher die Berechnung erstellt hat, arbeitet auch schon seit Jahren mit dem Bauträger zusammen)
Danke.