2 Vollgeschosse oder 1,5 Geschosse

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J

Juanito

Hallo zusammen,
wir haben in einem Neubaugebiet ein Grundstück mit ca. 600 qm erworben.
Der Bebauungsplan bzw. die textlichen Festsetzungen erlauben bis zu 2 Vollgeschosse
mit TH = 6,5m und FH = 11,5m.
Als Dachform ist nur das Satteldach mit einer DN von 35°- 45° zulässig.
Wir hätten am liebsten eine Stadtvilla mit 2 Vollgeschossen und einem Walmdach gebaut.
Geht aber leider nicht.
Nun ist die Frage, ob wir 2 Vollgeschosse mit einer DN=35° bauen oder lieber
1,5 Geschoss mit DN=40° und einem Kniestock von 1,20 - 1,40 m.
Unsere geplanten Außenmaße betragen 12 x 10 m, also schon recht große Grundfläche.
Was meiner Meinung gegen die 2 Vollgeschosse spricht, ist rein die Optik.
Ich denke, dass 2 Vollgeschosse mit einem Satteldach (DN=35°) bei einer Grundfläche von 120qm
von außen nicht schön aussehen.
Im Internet habe ich kein einziges Bild gefunden.
Gegen 1,5 Geschoss sprechen im Dachgeschoss die Schrägen, aber die Außenoptik ist definitiv schöner.
Wir können uns leider nicht entscheiden.
Vielleicht kann uns einer von euch bei unserer Entscheidung mit seinen Erfahrungen oder Tipps
helfen. Wie würdet ihr bei diesen Vorgaben bauen?
Vielen Dank schon mal!
 
H

haydee

Reicht euch die Wohnfläche bei 1,5 Geschossen?

Wir haben 11x11 2 Vollgeschosse und Satteldach
Zierlich ist was anderes. Nur die Nachbarbebauung ist genauso hoch, wenn nicht noch höher und dahinter ist der steile Hang
 
J

Juanito

Hallo haydee,
momentan haben wir eine 4 Zimmerwohnung mit 102qm.
Bei 1,5 hätten wir bei 6 Zimmern 190qm.
Das reicht uns.
Welche Dachneigung habt ihr?
 
H

haydee

Weiß ich gar nicht mehr genau
Waren glaube ich 40 Grad

Wie kommt ihr auf die Hausgröße?
 
J

Juanito

Es ist noch ein zwerchgiebel geplant.
Außenmauerwerk beträgt 33,5 cm
Im EG kommen wir auf 102qm und im DG auf ca. 90 qm
 
11ant

11ant

Wo ist das Problem ?
Die Differenz TH zu FH sind 5 Meter, das geht mit 10 Metern Haustiefe und 45° DN genau auf; bei 35° DN geht mehr Haustiefe. Außer Sattel statt Walm sehe ich hier keine Abweichung zwischen Wunsch und Möglichkeit (vorausgesetzt, die Bezugshöhe für die TH liegt nicht ungünstig).
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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