Hallo,
da habt ihr aber ein wirklich großzügiges Grundstück. Sind nur Geschossflächenzahl und Geschossflächenzahl festgelegt und richtet sich die Nutzung nach §34? Hörte sich für mich nach den restlichen Angaben erst nach einem Grundstück für Mehrfamilienhäuser an.
Ich drück euch die Daumen das ihr den Seeblick erhaltet, da spricht man dann, zusätzlich zum großzügigen Haus - von Luxus! (hätte' ich auch gerne )
DG:
Ihr habt euch sicherlich dabei etwas gedacht, aber auf den ersten Blick wäre mir das Gästezimmer/Büro inkl. Ankleide zu groß im Verhältnis zu den Kinderzimmern.
Soll das Elternbadezimmer tatsächlich nur von den Eltern benutzt werden? Wenn ja ist der Kritikpunkt vllt noch zu überdenken aber: Ich finde den Weg durch das Badezimmer ins Schlafzimmer eher unglücklich. Das mag aber Geschmackssache sein.
Kinderzimmer werden wohl recht dunkel sein.
Welcher Abstand wurde bei den Ankleiden geplant? Scheint mir recht eng.
EG finde ich sehr gelungen - alles weitere sind eben wieder Geschmacksfragen.
Ich wünsche euch viel Erfolg! =)
Aus Interesse (ich hoffe ich habe es nicht überlesen) wie viel WF habt ihr nach Plan?