DASI90
Hallo zusammen,
ich darf mich heute noch mal an euch wenden. Denn wirklich unerwartet hat sich die Gemeinde heute bei uns gemeldet und zwei Grundstücke in unserem Wunschneubaugebiet angeboten bei denen der Kaufvertrag doch nicht zustande kam. Und da wir als Nachrücker auf Platz 1 standen haben wir jetzt die Möglichkeit eines der beiden Grundstücke zu kaufen. Wir hatten es im Herbst 2018 schon bei einigen Grundstücken probiert, jedoch über Gebot und durch das Bewerberverfahren leider keinen Platz bekommen. Das bedeutet es ist nun erstmals eine richtig konkrete Möglichkeit bei der wir den Vorzug hätten. Deshalb würde ich euch danken, wenn ihr noch mal, wie schon bei den beiden letzten Malen, eure Meinung mit uns teilt.
Das jeweilige Grundstück habe ich hier noch mal als Ausschnitt angehängt. Die Gesamtsituation ergibt sich aber eigentlich erst aus dem gesamten Bebauungsplan.
Der Preis für beide Grundstücke beträgt 430 €/qm² (was für die Anbindung und Lage wirklich gut ist)
Grundstück 1
Größe = 502 qm²
Baufenster = ca. 11,8 m x 16 m
Mögliche Bebauung nach Tafel 1
Nochmal zu der Garagenfläche --> Das ist lediglich eine weitereMöglichkeit auf der ein Carport/Garage gebaut werden darf. Es ist auch möglich die Garage/Carport im Baufenster zu platzieren, aber es darf im Garagenfenster nicht das Haus gebaut werden. Eine Grenzbebauung ist mit Garagen in jedem Fall möglich.
Das Grundstück hat ja schon eine schöne Größe. Es gibt hier jedoch zwei Punkte die unter Umständen von Nachteil sind.
1) Die Ausrichtung ist zwar auf dem Plan sehr gut, jedoch könnt ihr die geplante Reihenhauszeile vorne mit der Tafel 3 sehen. Hier ist eine Gebäudehöhe von 13,5 m durch ein Staffelgeschoss zulässig. Die Lage ist ansteigend. Das heißt das die Zeile auf jeden Fall im Hang gebaut wird und tiefer ist als das Grundstück. Wie viel und ob wir dafür nicht auch eine Hanglage haben, weiß ich leider nicht mehr. Denn aus der Erinnerung ist da einfach schon ein Sprung durch einen angelegten Damm mit Böschung der nur die Reihenhauszeile betreffen sollte. Das kläre ich aber gerade. Denkt ihr wir würden dann hier im Schatten liegen? Oder seht ihr die Chance auf einigermaßen lichte Verhältnisse? Mit der Abendsonne wird es vermutlich schwer? Und wie das dann optisch kommt mit den bestehenden Abständen zwischen den Baufenstern ist die andere Frage.
2) Das ganze Baugebiet liegt an einer Bahntrasse mit S-Bahn und Güterverkehr. Das hat natürlich den Vorteil, dass man innerhalb von 3 Minuten fußläufig die Bahn erreicht die wiederum in 20 Min in der Stadt ist. Aber auf der anderen Seite liegt das Grundstück auch schon nah dran. Hier würde natürlich die Reihenhauszeile auch etwas abschirmen. Inwieweit sich das dann auch mit dem Lärmschutzwall noch auswirkt kann ich gerade nicht beurteilen.
Grundstück 2
Größe = 295 qm² (ganz sicher prädestiniert für Doppelhaushälfte auch wenn Einfamilienhaus möglich)
Baufenster = ca. 8 m x 14 m
Mögliche Beauung nach Tafel 1
Höhenverlauf ist noch in Klärung. Da habe ich um einen Höhenplan gebeten.
Nochmal zu der Garagenfläche --> Das ist lediglich eine weitereMöglichkeit auf der ein Carport/Garage gebaut werden darf. Es ist auch möglich die Garage/Carport im Baufenster zu platzieren, aber es darf im Garagenfenster nicht das Haus gebaut werden. Eine Grenzbebauung ist mit Garagen in jedem Fall möglich.
Hier ist man natürlich etwas mehr von den Möglichkeiten eingeschränkt da hier eigentlich nur eine Doppelhaushälfte möglich ist und die Ausrichtung ist auch nicht so pralle. Jedoch ist man weiter oben gelegen und deshalb auch weiter weg von der Bahn und hat nur ähnliche Bebauung um sich herum.
Grüße
ich darf mich heute noch mal an euch wenden. Denn wirklich unerwartet hat sich die Gemeinde heute bei uns gemeldet und zwei Grundstücke in unserem Wunschneubaugebiet angeboten bei denen der Kaufvertrag doch nicht zustande kam. Und da wir als Nachrücker auf Platz 1 standen haben wir jetzt die Möglichkeit eines der beiden Grundstücke zu kaufen. Wir hatten es im Herbst 2018 schon bei einigen Grundstücken probiert, jedoch über Gebot und durch das Bewerberverfahren leider keinen Platz bekommen. Das bedeutet es ist nun erstmals eine richtig konkrete Möglichkeit bei der wir den Vorzug hätten. Deshalb würde ich euch danken, wenn ihr noch mal, wie schon bei den beiden letzten Malen, eure Meinung mit uns teilt.
Das jeweilige Grundstück habe ich hier noch mal als Ausschnitt angehängt. Die Gesamtsituation ergibt sich aber eigentlich erst aus dem gesamten Bebauungsplan.
Der Preis für beide Grundstücke beträgt 430 €/qm² (was für die Anbindung und Lage wirklich gut ist)
Grundstück 1
Größe = 502 qm²
Baufenster = ca. 11,8 m x 16 m
Mögliche Bebauung nach Tafel 1
Nochmal zu der Garagenfläche --> Das ist lediglich eine weitereMöglichkeit auf der ein Carport/Garage gebaut werden darf. Es ist auch möglich die Garage/Carport im Baufenster zu platzieren, aber es darf im Garagenfenster nicht das Haus gebaut werden. Eine Grenzbebauung ist mit Garagen in jedem Fall möglich.
Das Grundstück hat ja schon eine schöne Größe. Es gibt hier jedoch zwei Punkte die unter Umständen von Nachteil sind.
1) Die Ausrichtung ist zwar auf dem Plan sehr gut, jedoch könnt ihr die geplante Reihenhauszeile vorne mit der Tafel 3 sehen. Hier ist eine Gebäudehöhe von 13,5 m durch ein Staffelgeschoss zulässig. Die Lage ist ansteigend. Das heißt das die Zeile auf jeden Fall im Hang gebaut wird und tiefer ist als das Grundstück. Wie viel und ob wir dafür nicht auch eine Hanglage haben, weiß ich leider nicht mehr. Denn aus der Erinnerung ist da einfach schon ein Sprung durch einen angelegten Damm mit Böschung der nur die Reihenhauszeile betreffen sollte. Das kläre ich aber gerade. Denkt ihr wir würden dann hier im Schatten liegen? Oder seht ihr die Chance auf einigermaßen lichte Verhältnisse? Mit der Abendsonne wird es vermutlich schwer? Und wie das dann optisch kommt mit den bestehenden Abständen zwischen den Baufenstern ist die andere Frage.
2) Das ganze Baugebiet liegt an einer Bahntrasse mit S-Bahn und Güterverkehr. Das hat natürlich den Vorteil, dass man innerhalb von 3 Minuten fußläufig die Bahn erreicht die wiederum in 20 Min in der Stadt ist. Aber auf der anderen Seite liegt das Grundstück auch schon nah dran. Hier würde natürlich die Reihenhauszeile auch etwas abschirmen. Inwieweit sich das dann auch mit dem Lärmschutzwall noch auswirkt kann ich gerade nicht beurteilen.
Grundstück 2
Größe = 295 qm² (ganz sicher prädestiniert für Doppelhaushälfte auch wenn Einfamilienhaus möglich)
Baufenster = ca. 8 m x 14 m
Mögliche Beauung nach Tafel 1
Höhenverlauf ist noch in Klärung. Da habe ich um einen Höhenplan gebeten.
Nochmal zu der Garagenfläche --> Das ist lediglich eine weitereMöglichkeit auf der ein Carport/Garage gebaut werden darf. Es ist auch möglich die Garage/Carport im Baufenster zu platzieren, aber es darf im Garagenfenster nicht das Haus gebaut werden. Eine Grenzbebauung ist mit Garagen in jedem Fall möglich.
Hier ist man natürlich etwas mehr von den Möglichkeiten eingeschränkt da hier eigentlich nur eine Doppelhaushälfte möglich ist und die Ausrichtung ist auch nicht so pralle. Jedoch ist man weiter oben gelegen und deshalb auch weiter weg von der Bahn und hat nur ähnliche Bebauung um sich herum.
Grüße