Da will ich nur mal kurz einwerfen, dass diverse Waldkindergärten mit Bauwägen als Not-Witterungsschutz trotzdem Probleme mit dem Baurecht haben.
Dann erzähl aber bitte auch die ganze Geschichte:
Ein Anhänger mit Bauwagenaufbau ist ein Fahrzeug.
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1. Einem abgemeldeten und nur bedingt fahrtüchtigem Fahrzeug kann man relativ leicht unterstellen, dass es einer Immobilie entspricht, weil man es nicht mehr bestimmungsgemäß als Fahrzeug im Straßenverkeht nutzen kann/darf
2. Ein Wald ist unter ökologischen und naturschutzrelevanten Aspekten eben nicht zum Abstellen abgemeldeter Altfahrzeuge gedacht.
Gegen das temporäre Abstellen eines legalen und fahrtüchtigen Fahrzeuges auf privatem Grund, sei es nun ein Baugrundstück oder Wald, kann keiner was machen.
Für den TE heißt das: gebrauchten Wohnwagen organisieren, aller 2 Jahre zum TÜV damit und dann kann er damit "parken" wo er will. Abwasser insb. Chemietoilette muss gesammelt und fachgerecht entsorgt werden.
Einen alten Bauwagen hinstellen, am besten die Räder abmontieren, damit der Einstieg nicht so unbequem hoch liegt und Medien fest anschließen wird nicht klappen, da es dann wieder einer Immobilie entspricht