Ab wann zählt "bauen"?

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T

Trademark

Naja aber offensichtlich brauchte es erst eine solche Ansage, bevor du dazu bereit warst einmal etwas umfassender zu beschreiben, was du überhaupt vorhast. Deine erste Antwort auf Scout war glaube ich die erste ansatzweise Beschreibung deines Projektes...
 
M

Mottenhausen

Da will ich nur mal kurz einwerfen, dass diverse Waldkindergärten mit Bauwägen als Not-Witterungsschutz trotzdem Probleme mit dem Baurecht haben.
Dann erzähl aber bitte auch die ganze Geschichte:

Ein Anhänger mit Bauwagenaufbau ist ein Fahrzeug.
-->
1. Einem abgemeldeten und nur bedingt fahrtüchtigem Fahrzeug kann man relativ leicht unterstellen, dass es einer Immobilie entspricht, weil man es nicht mehr bestimmungsgemäß als Fahrzeug im Straßenverkeht nutzen kann/darf
2. Ein Wald ist unter ökologischen und naturschutzrelevanten Aspekten eben nicht zum Abstellen abgemeldeter Altfahrzeuge gedacht.

Gegen das temporäre Abstellen eines legalen und fahrtüchtigen Fahrzeuges auf privatem Grund, sei es nun ein Baugrundstück oder Wald, kann keiner was machen.

Für den TE heißt das: gebrauchten Wohnwagen organisieren, aller 2 Jahre zum TÜV damit und dann kann er damit "parken" wo er will. Abwasser insb. Chemietoilette muss gesammelt und fachgerecht entsorgt werden.

Einen alten Bauwagen hinstellen, am besten die Räder abmontieren, damit der Einstieg nicht so unbequem hoch liegt und Medien fest anschließen wird nicht klappen, da es dann wieder einer Immobilie entspricht
 
M

Michlhausbauaa

Landesbauordnung deines Bundeslandes?

Etwa für Bayern:


1Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. 2Ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung (Werbeanlagen) einschließlich Automaten sind bauliche Anlagen. 3Als bauliche Anlagen gelten Anlagen, die nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt sind, überwiegend ortsfest benutzt zu werden, sowie
1.
Aufschüttungen, soweit sie nicht unmittelbare Folge von Abgrabungen sind,
2.
Lagerplätze, Abstellplätze und Ausstellungsplätze,
3.
Campingplätze und Wochenendplätze,
4.
Freizeit- und Vergnügungsparks,
5.
Stellplätze für Kraftfahrzeuge.



Solange du also keinen Lager- oder Campingplatz damit errichtest, nein...
Reicht es, wenn man einen genehmigungsfreien Schuppen baut? Das wäre bei mir hier in Bayern/Gemeinde kleiner 20qm. Quasi ne betonierte Bodenplatte und 4x5m Holzschuppen darauf.

Ich frage explizit, da auf den Grundstück ein Bauzwang von 3 Jahren ist, ob man diesen so bedienen kann und dann auch erst in 5 Jahren das Haus bauen kann?
 
11ant

11ant

Reicht es, wenn man einen genehmigungsfreien Schuppen baut? [...]
Ich frage explizit, da auf den Grundstück ein Bauzwang von 3 Jahren ist, ob man diesen so bedienen kann und dann auch erst in 5 Jahren das Haus bauen kann?
*LOL* Du kaperst gerade einen Thread mit passender Überschrift aber gänzlich anders gelagerter Intention.
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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