Da gebe ich der Gemeinde recht, bei gefangenen Stellplätzen ist das zumindest korrekt so. Es gibt auch einige Gemeinden, die für dieselbe Wohneinheit den zweiten Stellplatz gefangen erlauben.und das Stellplätze vor der Garage unabhängig von der Größe nicht anerkannt werden
Ihr sollt wahrscheinlich auch bloß die Stadtkasse mit der Ablöse zumüllen :)Wir wollen uns nicht den Garten mit Stellplätzen zumüllen die nie gebraucht werden.
Jep, das gibt Abmahnungen.Prinzipiell könnte ich einen Link bereitstellen, allerdings habe ich bei der Account Erstellung gelesen, dass Links posten verboten ist und zum löschen des Accounts führt...