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Fenix2k
Hallo zusammen,
wir haben uns nach intensiver Abwägung aller persönlichen Vor- und Nachteile ca. 3 Wochen vor Spatenstich dazu entschlossen, unser Hausbauprojekt abzubrechen.
(Uns ist bewusst, dass diese Entscheidung zu spät kam, aber besser als wenn das Haus fertig ist und dann die Erkenntnis zu spät kommt... wir fühlen uns jedenfalls nach mehreren Wochen immer noch sehr gut und erleichtert mit dieser Entscheidung)
Wir haben einen "Architekten- und Projektsteuerungsvertrag" mit einem so genannten Baubetreuer unterschrieben. Der Vertrag beinhaltet die Baubeschreibung zu einem vereinbarten Festpreis 321.000 €.
Das Honorar für den Baubetreuer ist (leider) nicht aufgeschlüsselt.
Es sind folgende Leistungsstufen aufgeführt:
- Bauplanung / Beratung
- Vergabe der Bauaufträge
- bauleitung bis zur Schlüsselübergabe
- Betreuung bei Gewährleistungsansprüchen...
Unter § Kündigung steht nur:
Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden
Von etwaigen Abbruchkosten steht nichts im Vertrag.
Die Leistung des Bauingenieurs (Erstellung der Bauantragsunterlagen, Statische Berechnung, Wärmeschutznachweis) haben wir separat gezahlt (2.169 €), sind also in der Leistung des Baubetreuers nicht enthalten!
Der Baubetreuer stellt uns nun eine Abschlussrechnung:
Kosten für Vertrieb: 2% + Kosten für erbrachte Ausschreibungen 1,5% der Auftragssumme = 11.242 Euro
- was heißt "Vertrieb" in diesem Zusammenhang?
- ist es üblich, dass hier mit pauschalen Prozentsätzen gerechnet wird?
- an Ausschreibungen kann bisher ja maximal Erdarbeiten und Rohbau gelaufen sein
Von den 11.242 € haben wir bereits 2.425 € für Stufe 1 (Bauplanung/Beratung) gezahlt.
Jetzt werden wir aufgefordert, noch die restlichen 8.742 € zu zahlen, was ich im Verhältnis zur Stufe 1 und zur Leistung des Bau-Ing. für unangemessen halte...
Was meint ihr? Müssen wir das "Lehrgeld" in diese Höhe zahlen oder haben wir irgendeine Handhabe, dagegen zu halten?
Danke und Gruß,
Fenix
wir haben uns nach intensiver Abwägung aller persönlichen Vor- und Nachteile ca. 3 Wochen vor Spatenstich dazu entschlossen, unser Hausbauprojekt abzubrechen.
(Uns ist bewusst, dass diese Entscheidung zu spät kam, aber besser als wenn das Haus fertig ist und dann die Erkenntnis zu spät kommt... wir fühlen uns jedenfalls nach mehreren Wochen immer noch sehr gut und erleichtert mit dieser Entscheidung)
Wir haben einen "Architekten- und Projektsteuerungsvertrag" mit einem so genannten Baubetreuer unterschrieben. Der Vertrag beinhaltet die Baubeschreibung zu einem vereinbarten Festpreis 321.000 €.
Das Honorar für den Baubetreuer ist (leider) nicht aufgeschlüsselt.
Es sind folgende Leistungsstufen aufgeführt:
- Bauplanung / Beratung
- Vergabe der Bauaufträge
- bauleitung bis zur Schlüsselübergabe
- Betreuung bei Gewährleistungsansprüchen...
Unter § Kündigung steht nur:
Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden
Von etwaigen Abbruchkosten steht nichts im Vertrag.
Die Leistung des Bauingenieurs (Erstellung der Bauantragsunterlagen, Statische Berechnung, Wärmeschutznachweis) haben wir separat gezahlt (2.169 €), sind also in der Leistung des Baubetreuers nicht enthalten!
Der Baubetreuer stellt uns nun eine Abschlussrechnung:
Kosten für Vertrieb: 2% + Kosten für erbrachte Ausschreibungen 1,5% der Auftragssumme = 11.242 Euro
- was heißt "Vertrieb" in diesem Zusammenhang?
- ist es üblich, dass hier mit pauschalen Prozentsätzen gerechnet wird?
- an Ausschreibungen kann bisher ja maximal Erdarbeiten und Rohbau gelaufen sein
Von den 11.242 € haben wir bereits 2.425 € für Stufe 1 (Bauplanung/Beratung) gezahlt.
Jetzt werden wir aufgefordert, noch die restlichen 8.742 € zu zahlen, was ich im Verhältnis zur Stufe 1 und zur Leistung des Bau-Ing. für unangemessen halte...
Was meint ihr? Müssen wir das "Lehrgeld" in diese Höhe zahlen oder haben wir irgendeine Handhabe, dagegen zu halten?
Danke und Gruß,
Fenix