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florlp
Hallo liebes Forum,
wir interessieren uns sehr ernsthaft für ein (noch unerschlossenes) Grundstück in einem entstehenden Neubaugebiet. Zusammen mit euch würde ich gerne die Schritte auflisten, die vom Kaufinteresse bis zum eigentlichen Kauf notwendig bzw. empfehlenswert sind.
Ich fange mal an:
Wie sind gerade nach Schritt 6. Wir haben uns in ein Grundstück verliebt, uns schon ausgemalt, wie das zukünftige Haus darauf aussehen könnte und uns schon vorab über Kredite bei der Bank informiert. Wie geht es jetzt weiter?
Grundbucheintrag?
Gerne würde ich den Grundbucheintrag sehen. Ist es das üblich, dass man sich eine Vollmacht des Eigentümers geben lässt, damit man eine Abschrift beim Amt beantragen kann? Oder verlässt man sich auf die Kopie des Eigentümers, die man bei ihm einsehen kann. Bekommt man eventuell beim Notar nochmal den Grundbucheintrag vor der Unterschrift zu sehen?
Einigung mit dem Käufer:
Sofern keine Überraschungen mehr im Grundbucheintrag stehen, stelle ich mir vor, dass man das Gespräch mit dem Verkäufer sucht und einen Termin beim Notar ausmacht. Wie habt ihr dafür gesorgt, dass alle an dem Notartermin können. Habt ihr vor dem Notartermin bereits etwas schriftlich festgehalten?
Notartermin:
Man unterschreibt den Kaufvertrag und hat x Tage Zeit um das Geld zu überweisen. Was gilt als Nachweis, dass man das Geld bezahlt hat? Meldet der Verkäufer den Eingang des Geldes und was muss ich dann tun, um als neuer Eigentümer eingetragen zu werden.
Erschließung:
Die Erschließung wird nächstes Jahr von der Gemeinde durchgeführt. Die Kosten dafür tragen wir dann als die neuen Eigentümer.
Wenn die Erschließung abgeschlossenen ist und wir nochmal verschiedene Anbieter miteinander verglichen haben, können wir mit dem Bau beginnen.
wir interessieren uns sehr ernsthaft für ein (noch unerschlossenes) Grundstück in einem entstehenden Neubaugebiet. Zusammen mit euch würde ich gerne die Schritte auflisten, die vom Kaufinteresse bis zum eigentlichen Kauf notwendig bzw. empfehlenswert sind.
Ich fange mal an:
- Öffentliche Bekanntmachungen zu neuen Neubaugebieten bzw. Erschließung weiterer Abschnitte in den lokalen Zeitungen finden.
- Gemeinde kontaktieren. Leider haben wir keine Chance auf eines der wenigen Gemeindegrundstücke, aber man hat uns weitere Grundstückseigentümer vermittelt.
- Sich für eines der verfügbaren Grundstücke entscheiden und reservieren lassen.
- Bebauungsplan und ggf. Flächennnutzungsplan von der Verbandsgemeinde / Stadtverwaltung einsehen (teilweise gibt es die online, falls nicht, einfach nachfragen).
- Bebauungsplan einem Architekten vorlegen und grob abklären, ob auf dem Grundstück das Traumhaus unter Berücksichtigung der Vorgaben realisierbar wäre. (D.h. nicht, dass man schon in die Feinplanung einsteigt oder sich auf einen Anbieter/Architekten festlegt).
- Termin mit seinem Bankberater machen und über die finanziellen Spielräumen und Begrenzungen sprechen.
- ...und jetzt?
Wie sind gerade nach Schritt 6. Wir haben uns in ein Grundstück verliebt, uns schon ausgemalt, wie das zukünftige Haus darauf aussehen könnte und uns schon vorab über Kredite bei der Bank informiert. Wie geht es jetzt weiter?
Grundbucheintrag?
Gerne würde ich den Grundbucheintrag sehen. Ist es das üblich, dass man sich eine Vollmacht des Eigentümers geben lässt, damit man eine Abschrift beim Amt beantragen kann? Oder verlässt man sich auf die Kopie des Eigentümers, die man bei ihm einsehen kann. Bekommt man eventuell beim Notar nochmal den Grundbucheintrag vor der Unterschrift zu sehen?
Einigung mit dem Käufer:
Sofern keine Überraschungen mehr im Grundbucheintrag stehen, stelle ich mir vor, dass man das Gespräch mit dem Verkäufer sucht und einen Termin beim Notar ausmacht. Wie habt ihr dafür gesorgt, dass alle an dem Notartermin können. Habt ihr vor dem Notartermin bereits etwas schriftlich festgehalten?
Notartermin:
Man unterschreibt den Kaufvertrag und hat x Tage Zeit um das Geld zu überweisen. Was gilt als Nachweis, dass man das Geld bezahlt hat? Meldet der Verkäufer den Eingang des Geldes und was muss ich dann tun, um als neuer Eigentümer eingetragen zu werden.
Erschließung:
Die Erschließung wird nächstes Jahr von der Gemeinde durchgeführt. Die Kosten dafür tragen wir dann als die neuen Eigentümer.
Wenn die Erschließung abgeschlossenen ist und wir nochmal verschiedene Anbieter miteinander verglichen haben, können wir mit dem Bau beginnen.