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Hallo,
wir bauen gerade ein Einfamilienhaus mit einem GU. Ende des Monats wird der Estrich eingebracht. Ich habe von meinem GU jetzt ein Zusatzangebot für die Mehrkosten unserer Fliesenauswahl erhalten. Für das EG haben wir uns 20x1,20cm Fliesen ausgesucht. Durch das größere Format als was im eigentlichen Leistungsumfang vorgesehen war, entstehen Mehrkosten. Soweit so gut.
Im Zusatzangebot wurde aber auch ausdrücklich eine Entkopplungsmatte empfohlen (Ditra-Matte), aufgrund der großformatigen Fliesen. Wenn diese Leistung nicht genommen wird, dann übernimmt der GU keine Gewährleistung auf die Fliesen.
Nach meiner Recherche beruft sich die Entkopplungsmatte aber auf keine DIN.
Nach Rückfrage beim GU beruft sich dieser auch „nur“ auf den Fliesen Fachverband.
Zu 1.3.: „zu den bauphysikalischen Gegebenheiten“
Bei großformatigen Fliesen ab 60x60 cm wird zusätzlich zur Kontaktschicht und zum Schnellkleber durch die ausführende Fachfirma noch die Entkopplung in Form einer Ditramatte empfohlen. Die Entkopplungsmatten trennen Unterboden und Fußbodenbeläge voneinander. Sie fangen dabei Bewegungen ab und verhindern so Spannungsrisse. Je größer die Fliesen sind, desto größer ist das Risiko hierfür. Deshalb weisen wir beim Verlegen von großformatigen Fliesen schon im voraus auf Mehraufwand gegenüber den Standardformaten (15x15 cm, 45 x 45 cm, 30x60 cm) hinsichtlich der Verlegung hin.
Auch die Aussage des Fachverbandes Fliesen und Naturstein im Zentralverband Deutsches Baugewerbe kann dies wiederholt bestätigen: „Bei der Verlegung sind die bauphysikalischen Gegebenheiten der unterschiedlichen Verlegeuntergründe als zwingende Randbedingung zu beachten. Die Ausdehnungskoeffizienten der Zementestriche und Calciumsulfat-Fließestriche/Gussaspahltestriche sind deutlich höher als die der keramischen Fliesen und Platten und der Naturwerksteinfliesen. Die aus dem Untergrund auftretenden Formveränderungen können durch den geringen Fugenanteil sowie die Fugenbreite nur sehr bedingt ausgeglichen werden. Deshalb können bei großformatigen Fliesen zusätzlich spannungsabbauende Maßnahmen erforderlich werden.“
Wie schätzt ihr diese Argumentation ein?
Ich bin immer noch der Meinung, dass die Entkopplungsmatte sich auf keine DIN beruft und man daher bei einem ordentlichen Estrich nicht die Gewährleistung ablehnen kann.
Über Rückmeldungen würde ich mich freuen!
wir bauen gerade ein Einfamilienhaus mit einem GU. Ende des Monats wird der Estrich eingebracht. Ich habe von meinem GU jetzt ein Zusatzangebot für die Mehrkosten unserer Fliesenauswahl erhalten. Für das EG haben wir uns 20x1,20cm Fliesen ausgesucht. Durch das größere Format als was im eigentlichen Leistungsumfang vorgesehen war, entstehen Mehrkosten. Soweit so gut.
Im Zusatzangebot wurde aber auch ausdrücklich eine Entkopplungsmatte empfohlen (Ditra-Matte), aufgrund der großformatigen Fliesen. Wenn diese Leistung nicht genommen wird, dann übernimmt der GU keine Gewährleistung auf die Fliesen.
Nach meiner Recherche beruft sich die Entkopplungsmatte aber auf keine DIN.
Nach Rückfrage beim GU beruft sich dieser auch „nur“ auf den Fliesen Fachverband.
Zu 1.3.: „zu den bauphysikalischen Gegebenheiten“
Bei großformatigen Fliesen ab 60x60 cm wird zusätzlich zur Kontaktschicht und zum Schnellkleber durch die ausführende Fachfirma noch die Entkopplung in Form einer Ditramatte empfohlen. Die Entkopplungsmatten trennen Unterboden und Fußbodenbeläge voneinander. Sie fangen dabei Bewegungen ab und verhindern so Spannungsrisse. Je größer die Fliesen sind, desto größer ist das Risiko hierfür. Deshalb weisen wir beim Verlegen von großformatigen Fliesen schon im voraus auf Mehraufwand gegenüber den Standardformaten (15x15 cm, 45 x 45 cm, 30x60 cm) hinsichtlich der Verlegung hin.
Auch die Aussage des Fachverbandes Fliesen und Naturstein im Zentralverband Deutsches Baugewerbe kann dies wiederholt bestätigen: „Bei der Verlegung sind die bauphysikalischen Gegebenheiten der unterschiedlichen Verlegeuntergründe als zwingende Randbedingung zu beachten. Die Ausdehnungskoeffizienten der Zementestriche und Calciumsulfat-Fließestriche/Gussaspahltestriche sind deutlich höher als die der keramischen Fliesen und Platten und der Naturwerksteinfliesen. Die aus dem Untergrund auftretenden Formveränderungen können durch den geringen Fugenanteil sowie die Fugenbreite nur sehr bedingt ausgeglichen werden. Deshalb können bei großformatigen Fliesen zusätzlich spannungsabbauende Maßnahmen erforderlich werden.“
Wie schätzt ihr diese Argumentation ein?
Ich bin immer noch der Meinung, dass die Entkopplungsmatte sich auf keine DIN beruft und man daher bei einem ordentlichen Estrich nicht die Gewährleistung ablehnen kann.
Über Rückmeldungen würde ich mich freuen!