Abnahme Einfamilienhaus: Energieausweis

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B

Bieber0815

Natürlich wird der Energieausweis basierend auf der Planung vor dem ersten Spatenstich erstellt. Das ist insofern logisch, weil der Bauherr vor Baubeginn wissen will (und muss), ob sein Bauvorhaben die gesetzlichen Auflagen und ggf. andere Anforderungen (KFW-Standard ...) erfüllt. Bei diesen Berechnungen fällt der Energieausweis automatisch ab.

Während und nach dem Bau muss der Aussteller dann prüfen, ob es (wesentliche?) Abweichungen vom Plan gab. Sei es durch Änderungen des Plans oder durch Mängel und Pfusch. Dann wird der Energieausweis bestätigt oder geändert.
 
Uwe82

Uwe82

Genau deswegen wars, für die Bestätigung für die L-Bank wurde der sowieso erstellt und musste ja auch, sonst gibts kein Geld ;).
 
T

toxicmolotof

Für die L-Bank oder auch andere Förderbanken (z.B. KFW) wird der Energieausweis NICHT benötigt.

Die Ergebnisse, die bei der Berechnung abfallen, reichen für die Daten des Ausweises sicherlich aus.

Aber der Ausweis darf vor Fertigstellung des Gebäudes NICHT ausgestellt werden. Das ist doch ziemlich einfach, oder?
 
D

daytona

Natürlich wird der Energieausweis basierend auf der Planung vor dem ersten Spatenstich erstellt. Das ist insofern logisch, weil der Bauherr vor Baubeginn wissen will (und muss), ob sein Bauvorhaben die gesetzlichen Auflagen und ggf. andere Anforderungen (KfW-Standard ...) erfüllt. Bei diesen Berechnungen fällt der Energieausweis automatisch ab.

Während und nach dem Bau muss der Aussteller dann prüfen, ob es (wesentliche?) Abweichungen vom Plan gab. Sei es durch Änderungen des Plans oder durch Mängel und Pfusch. Dann wird der Energieausweis bestätigt oder geändert.
Ganz genau so sehe ich das auch. Nur eben die Frage meinerseits, ob der abschließende Energieausweis zusätzlich von mit bezahlt werden muss. (Hatte gedacht das steht eindeutig irgendwo in Energieeinsparverordnung, KfW, Landesbauordnung, Verbraucherzentrale, etc...) Ansonsten muss ich halt beim Berater fragen und auf dessen Aussage "vertrauen".
 
B

Bieber0815

ob der abschließende Energieausweis zusätzlich von mit bezahlt werden muss.
Kommt darauf, was Du vorher vereinbart bzw. zu welchen Bedingungen beauftragt hast. In jedem Fall bezahlst Du den Ausweis, es kann nur sein, dass Du es bereits getan hast bzw. bereits für Dich verbucht hast. Wir kennen ja Deine Verträge mit Deinen Bauunternehmen bzw. Energieberatern nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 20.05.2024
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