J
jx7
Hallo allerseits,
sind folgende Aussagen richtig?
(1) Bei einer 10 kWp-Photovoltaik-Anlage mit ca. 20 % Eigenverbrauch ist ein Investitionsabzug (40 % der Investitionssumme als Abschreibung im ersten Jahr) möglich, aber keine Sonder-AFA (20 % beliebig verteilt auf die ersten 5 Jahre), denn die letztere geht nur bei weniger als 10 % Eigenverbrauch.
(2) Solange die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) weniger als 410 € Gewinn ergibt, muss wegen des Härtefallausgleichs auf den Gewinn keine Einkommensteuer bezahlt werden. (EÜR = Einspeisevergütung + geldwerter Vorteil durch Sachentnahme durch Eigenverbrauch Abschreibung - Versicherung - Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch - Wartung - Reparatur)
(3) Wenn ich es schaffe, im ersten Jahr durch Investitionsabzugsbetrag einen Verlust herbeizurechnen, kann ich den von der Steuer absetzen.
Optimal erscheint mir demnach folgende Abschreibung:
1. Jahr (Investitionsabzugsbetrag)
=>
Ertrag der Anlage: 1000 €
Abschreibung 40% * 12.500 = 5000 €
Nebenkosten (Umsatzsteuer, Versicherung, Wartung,...): 200 €
=>
Verlust von 4200 €
Steuerersparnis: 42 % * 4200 € = 1764 €
2.-20.Jahr
Ertrag der Anlage: 1000 €
Abschreibung 1/19 von den verbleibenden 7.500 € = ~ 400 €
Nebenkosten (Umsatzsteuer, Versicherung, Wartung,...): 200 €
=> Gewinn von 400 €
keine steuerlichen Abzüge, weil unter 410 €
Ist meine Gedankenkette schlüssig?
Beste Grüße
jx7
sind folgende Aussagen richtig?
(1) Bei einer 10 kWp-Photovoltaik-Anlage mit ca. 20 % Eigenverbrauch ist ein Investitionsabzug (40 % der Investitionssumme als Abschreibung im ersten Jahr) möglich, aber keine Sonder-AFA (20 % beliebig verteilt auf die ersten 5 Jahre), denn die letztere geht nur bei weniger als 10 % Eigenverbrauch.
(2) Solange die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) weniger als 410 € Gewinn ergibt, muss wegen des Härtefallausgleichs auf den Gewinn keine Einkommensteuer bezahlt werden. (EÜR = Einspeisevergütung + geldwerter Vorteil durch Sachentnahme durch Eigenverbrauch Abschreibung - Versicherung - Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch - Wartung - Reparatur)
(3) Wenn ich es schaffe, im ersten Jahr durch Investitionsabzugsbetrag einen Verlust herbeizurechnen, kann ich den von der Steuer absetzen.
Optimal erscheint mir demnach folgende Abschreibung:
1. Jahr (Investitionsabzugsbetrag)
=>
Ertrag der Anlage: 1000 €
Abschreibung 40% * 12.500 = 5000 €
Nebenkosten (Umsatzsteuer, Versicherung, Wartung,...): 200 €
=>
Verlust von 4200 €
Steuerersparnis: 42 % * 4200 € = 1764 €
2.-20.Jahr
Ertrag der Anlage: 1000 €
Abschreibung 1/19 von den verbleibenden 7.500 € = ~ 400 €
Nebenkosten (Umsatzsteuer, Versicherung, Wartung,...): 200 €
=> Gewinn von 400 €
keine steuerlichen Abzüge, weil unter 410 €
Ist meine Gedankenkette schlüssig?
Beste Grüße
jx7