Abstandsflächenüberschreitung mit Einverständniss

4,70 Stern(e) 6 Votes
M

Malz1902

Hallo zusammen,

ich habe ein anliegen und wollte mich einmal an die Experten hier im Forum wenden. Durch google bin ich leider nicht schlauer geworden.
Folgendes, es soll ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück ca. 369qm gebaut werden.
Das Grundstück ist 16 Meter breit, es gelten jeweils 3 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze. Auf dem Nachbargrundstück wohnen Oma und Opa. Gibt es eine Möglichkeit die Grundstücksgrenze in Richtung Oma und Opa zu unterschreiten. ca 2 Meter Abstand? So dass auch, wenn mal jemand anderes als Oma und Opa dort das man Ärger bekommt durch Unterschreitung der Grenze? Es müsste zudem festgehalten werden, dass wenn auf dem Nachbargrundstück von Oma und Opa irgendwann mal jemand bauen möchte das dieser sozusagen 4 Meter Abstand halten müsste.


Oder wäre es sinnvoller man würde diesen 1 Meter von Grundstück A auf Grundstück B übertragen? Ist dies überhaupt möglich? Was kostet so etwas?

Vielen Dank im voraus. Ich hoffe es ist verständlich was ich mit meiner Frage zum Ausdruck bringen möchte
 
Climbee

Climbee

Schau nach unter dem Stichpunkt "Abstandsflächenübernahmeerklärung"

Oma und Opa können diese unterschreiben. Das muß dann auch ins Grundbuch entsprechend eingetragen werden (kostet!) und bedeutet letztendlich auch eine Wertminderung des Grundstückes, auf dem eine solche Übernahmeerklärung liegt. Wenn ihr also später das Grundstück von Oma und Opa verkaufen möchtet, dann ist das ganz klar ein Geldverlust. Wenn es in der Familie bleibt, haben halt die das Nachsehen, die dort dann bauen wollen, denn sie müssen die größere Abstandsfläche einhalten. Wenn das ein sehr großes Grundstück ist, wo sowas nichts ausmacht, dann ist das nicht so schlimm, ist es auch eher klein, so wie eures, dann könnte es ein Problem werden.

Jeweils 3m zur Grundstücksgrenze: bei uns (Bayern) darf das nur an zwei Seiten des Grundstücks ausgeschöpft werden, die beiden anderen Seiten müssen mehr Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten. Erkundige dich da mal!
 
wpic

wpic

Entweder wird auf dem Nachbargrundstück eine Abstandsflächenbaulast eingetragen, die beim Verkauf und bei der Bebauung des anderen Grundstückes eine Wertminderung und Nutzungseinschränkung bedeutet, wie bereits von Climbee beschrieben, inkl. dem größeren Grenzabstand von 4m. Eine Grundstücksneuaufteilung durch Ankauf eines 1m-Streifens inkl. der amtlichen Grenzeintragung kann je nach Aufwand einen 4-stelligen Betrag eines o.b.u.v. Vermessers bedeuten. Würde ich vermeiden wollen.

10m Nettobreite des Grundstückes sollten absolut ausreichen, einen vernünftigen Grundriss zu entwickeln. Es wird auch für wesentlich ungünstigere Situationen eine passende Grundrisslösung gefunden; da ist der Architekt gefragt. Wenn das Fertighaus natürlich ein bestimmte Größe hat, muß sich das Grundstück dem Haus anpassen und nicht umgekehrt. Die beliebte und unvermeidliche Garage darf in die Abstandsflächen des Grundstücks gebaut werden, aber auch nur mit dieser festgelegten Nutzung.
 
D

DG

Kleine Ergänzung:

Die Teilung ist in NRW ganz sicher mit 4-stelligen Kosten verbunden, dazu kommt der Notarvertrag, Nebenkosten etc. pp.

Günstiger ist hier die zwingend benötigte Eintragung einer Abstandsflächenbaulast, die im Baulastenverzeichnis (ausdrücklich nicht: Grundbuch!) registriert wird. Will man die Grenze zB mit einer Garage überbauen, fallen weitere Kosten für eine Überbaubalast und/oder Vereinigungsbaulast an - egal wie man das löst, stehen aber auch hier 4-stellige Summen an.

Die einfachste Lösung ist, das Haus auf 10m Breite zu planen; erst dann, wenn andere Randbedingungen eine Baulast oder ggflls. Teilung erfordern, sollte man sich mit einem Vermesser in Verbindung setzen, um die jeweiligen Kosten und Nutzen gegeneinander abwägen zu können.

Ohne Pläne wie immer nicht abschließend zu beurteilen, hört sich aber nicht so vertrackt an, dass man unbedingt eine Baulast bräuchte.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3119 Themen mit insgesamt 42214 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Abstandsflächenüberschreitung mit Einverständniss
Nr.ErgebnisBeiträge
1Balkon auf Garage auf Grenze 11
2Platzierung Haus und Garage auf leerem Grundstück - Ideen? 17
3Haus und Garage, Spalt zwischen beiden Körpern schliessen? 12
4Abdichtung der Garage mit Betonboden? 21
5Gas,- Wasser, Strom,- Telefonleitungen überbauen mit Garage? 13
6Bearbeitung von Sockel bei Garage und Gehwegsbegrenzung 11
7Grundriss mit Garage auf Grundstück realisierbar? 29
8Garage zumauern. Tipps? 21
9Garage 8m x 7,5m Satteldach, Streifenfundament, Außenputz Kosten 10
10Regenspeicher in der Garage? 11
11Lage von Haus und Garage auf dem Grundstück? 14
12Grundriss Einfamilienhaus mit Garage 18
13Elektrik in Garage: Sicherungskasten, Stromkreis, Steckdosen 21
14Gulfhausbauweise Hausbau geplant - Garage in das Haus integriert 12
15Garage im Haus oder Carport daneben 10
16Garage aus Kalksandstein oder Ytong 32
17Strom/Wasser/Kanal Leitungen unter Garage 10
18Platz zwischen Garage und Nachbar 26
19Zugang von der Garage in den Hauswirtschaftsraum 49

Oben