A
Apolyxo
Hallo Zusammen,
wir stehen gerade 2-3 Wochen vor der Unterschrift bei einem Baumeister-Haus Partner (Generalübernehmer).
Das Unternehmen ist gut aufgestellt und man hört auch nirgends schlechtes. Ein lokales, sehr lange bestehendes Bauunternehmen unter Baumeister-Haus Flagge. Auch mit viel Suchen habe ich keine Horror-Geschichten o.ä. gehört.
Jedoch gibt es im Bauvertrag (scheinbar für alle Baumeister-Partner gleiche Formulierung) einige Passagen, bei denen ich mich frage, ob man da verhandeln sollte. Insbesondere bei der Abtretungserklärung können sonst bei einigen Bank Mehrkosten entstehen, wenn ich da richtig recherchiert habe? Teilweise sollen Banken sich bei sowas auch querstellen und keinen Kreditvertrag machen?
Wir würden gerne dort bauen. Da es sich hier sicher um einen Mustervertrag aller Baumeister-Partner handelt sind hier Anpassungen hoffentlich möglich. Nur welche?
Vielleicht hat hier auch jemand mit einem Baumeister-Haus Partner gebaut und kann etwas dazu erzählen?
Da ist z.B. die Abtretungserklärung:
wir stehen gerade 2-3 Wochen vor der Unterschrift bei einem Baumeister-Haus Partner (Generalübernehmer).
Das Unternehmen ist gut aufgestellt und man hört auch nirgends schlechtes. Ein lokales, sehr lange bestehendes Bauunternehmen unter Baumeister-Haus Flagge. Auch mit viel Suchen habe ich keine Horror-Geschichten o.ä. gehört.
Jedoch gibt es im Bauvertrag (scheinbar für alle Baumeister-Partner gleiche Formulierung) einige Passagen, bei denen ich mich frage, ob man da verhandeln sollte. Insbesondere bei der Abtretungserklärung können sonst bei einigen Bank Mehrkosten entstehen, wenn ich da richtig recherchiert habe? Teilweise sollen Banken sich bei sowas auch querstellen und keinen Kreditvertrag machen?
Wir würden gerne dort bauen. Da es sich hier sicher um einen Mustervertrag aller Baumeister-Partner handelt sind hier Anpassungen hoffentlich möglich. Nur welche?
Vielleicht hat hier auch jemand mit einem Baumeister-Haus Partner gebaut und kann etwas dazu erzählen?
Da ist z.B. die Abtretungserklärung:
Sowie ein Passus zu einer Finanzierungsbestätigung:Der Bauherr tritt hiermit seine Auszahlungsansprüche gegen die den Kaufpreis finanzierenden Kreditinstitute bis zur Höhe des Kaufpreis unwiderruflich an das BAUMEISTER-HAUS Partnerunternehmen ab. Das Baumeister-Haus Partnerunternehmen ist berechtigt, diese Abtretung jederzeit dem jeweiligen Kreditinstitut anzuzeigen und Direktzahlung an sich gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zu verlangen.
Zahlungsplan ist wie folgt: (5 % Einbehalt Bauherr von 1. Rate bis Abnahme)Mitwirkungspflicht: Übergabe der Finanzierungsbestätigung der Bank oder eines anderen Finanzierungsinstitutes des Bauherrn an das BAUMEISTER-HAUS Partnerunternehmen über den vereinbarten Festpreis. In dieser Bestätigung muss die Bank erklären, dass die Finanzierung ausschließlich für dieses Bauvorhaben zur Verfügung steht. Ferner muss gewährleistet sein, dass zu den Fälligkeitsterminen die Zahlungen ausschließlich auf ein von dem Baumeister-Haus Partnerunternehmen zu benennendes Konto erfolgen.
- 8 % nach Übergabe Baugesuchsunterlagen
- 10 % nach Fundament/Sohlplatte
- 15 % nach Rohdecke
- 20 % nach Dacheindeckung
- 17 % nach Sanitär- und Elektro Rohinstallation
- 15 % nach Fenstereinbau und Innenputz ohne Beiputzarbeiten
- 5 % nach Verlegen von Estrich und Wandfliesen
- 10 % bei Abnahme