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rennem01
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
meine Frau und ich haben uns vor ca. 2 Jahren ein Baugrundstück gekauft. Ursprünglich wollten wir ein Haus mit Satteldach bauen, sind aber nach Besuche diverser Musterhausausstellungen auf ein versetztes Pultdachhaus gestoßen, das uns wahnsinnig gut gefällt. Der Bebauungsplan schreibt in Sachen Kniestockhöhe "1m bis OK Fußpfette" vor. Für unser ursprüngliches Vorhaben hätte das ausgereicht. Das versetzte Pultdachhaus hat jetzt auf einer Seite einen Kniestock von ca. 0,6m bis OK Fußpfette (kleines Pult), auf der gegenüberliegenden Seite allerdings eine Kniestockhöhe von ca. 1,35m bis OK Fußpfette (großes Pult). Könnte ich bei der Bauvoranfrage Erfolg haben, wenn ich argumentieren würde, dass ja im Durchschnitt die Kniestockhöhe sogar leicht unter einem Meter liegen würde? Hatte dieses Problem schon irgendein Forumsteilnehmer und könnte mir hier einen Tipp geben? Die restlichen Vorgaben des Bebauungsplanes würden wir komplett einhalten, es ist auch keine maximale Firsthöhe angegeben, sondern nur die Dachneigung zwischen 32° und 40°, die wir auch einhalten würden. Im Bebauungsplan ist die Pultdachform ausdrücklich genehmigt.
Grüße,
Marco
meine Frau und ich haben uns vor ca. 2 Jahren ein Baugrundstück gekauft. Ursprünglich wollten wir ein Haus mit Satteldach bauen, sind aber nach Besuche diverser Musterhausausstellungen auf ein versetztes Pultdachhaus gestoßen, das uns wahnsinnig gut gefällt. Der Bebauungsplan schreibt in Sachen Kniestockhöhe "1m bis OK Fußpfette" vor. Für unser ursprüngliches Vorhaben hätte das ausgereicht. Das versetzte Pultdachhaus hat jetzt auf einer Seite einen Kniestock von ca. 0,6m bis OK Fußpfette (kleines Pult), auf der gegenüberliegenden Seite allerdings eine Kniestockhöhe von ca. 1,35m bis OK Fußpfette (großes Pult). Könnte ich bei der Bauvoranfrage Erfolg haben, wenn ich argumentieren würde, dass ja im Durchschnitt die Kniestockhöhe sogar leicht unter einem Meter liegen würde? Hatte dieses Problem schon irgendein Forumsteilnehmer und könnte mir hier einen Tipp geben? Die restlichen Vorgaben des Bebauungsplanes würden wir komplett einhalten, es ist auch keine maximale Firsthöhe angegeben, sondern nur die Dachneigung zwischen 32° und 40°, die wir auch einhalten würden. Im Bebauungsplan ist die Pultdachform ausdrücklich genehmigt.
Grüße,
Marco