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WingVII
Hallo,
ich hätte eine Frage wo ich nicht ganz weiterkomme:
Für ein Grundstück das mit einem Einfamilienhaus mit Garage bebaut werden soll, liegt ein Bebauungsplan vor.
Da die geplante Garage von den Vorgaben im Bebauungsplan abweicht, wird eine Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren (Art. 59 BayBO) beantragt.
Kann man theoretisch bei Genehmigung der Planung nachträglich Planänderungen im Bereich des Einfamilienhaus vornehmen (z.B. Dachhöhe) wenn dies laut Bebauungsplan erlaubt ist?
Oder verliert man bei der beschriebenen Änderung die Baugenehmigung?
Vielen Dank.
ich hätte eine Frage wo ich nicht ganz weiterkomme:
Für ein Grundstück das mit einem Einfamilienhaus mit Garage bebaut werden soll, liegt ein Bebauungsplan vor.
Da die geplante Garage von den Vorgaben im Bebauungsplan abweicht, wird eine Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren (Art. 59 BayBO) beantragt.
Kann man theoretisch bei Genehmigung der Planung nachträglich Planänderungen im Bereich des Einfamilienhaus vornehmen (z.B. Dachhöhe) wenn dies laut Bebauungsplan erlaubt ist?
Oder verliert man bei der beschriebenen Änderung die Baugenehmigung?
Vielen Dank.