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AMS2312
Hallo zusammen,
meine Frau und ich planen gerade den Bau unseres Hauses. Wir haben unser Traumgrundstück gefunden. Leider wird dieses von einem Bauunternehmer vermarktet, der auch den Bau geplant hat. Wir haben ihm mitgeteilt, dass wir kaufen würden, wenn wir gewissen Änderungen am Baukörper vornehmen könnten.
Diese Änderungen wären: Veränderte Dachneigung, Veränderungen im Innenbereich (Wände, Fenster etc.)
Da er in 2 Wochen mit dem Bau beginnen möchte, ist abzuklären ob es dafür einen Nachtrag oder einer neuen Baugenehmigung bedarf. Ich hoffe jemand kann mir diese Fragen beantworten. Falls hier ein neuer Antrag gestellt werden muss, wird der Bauunternehmer wahrscheinlich seinen geplanten Bau beginnen und das Grundstück ist für uns gestorben. Was sehr schade wäre...
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten...
meine Frau und ich planen gerade den Bau unseres Hauses. Wir haben unser Traumgrundstück gefunden. Leider wird dieses von einem Bauunternehmer vermarktet, der auch den Bau geplant hat. Wir haben ihm mitgeteilt, dass wir kaufen würden, wenn wir gewissen Änderungen am Baukörper vornehmen könnten.
Diese Änderungen wären: Veränderte Dachneigung, Veränderungen im Innenbereich (Wände, Fenster etc.)
Da er in 2 Wochen mit dem Bau beginnen möchte, ist abzuklären ob es dafür einen Nachtrag oder einer neuen Baugenehmigung bedarf. Ich hoffe jemand kann mir diese Fragen beantworten. Falls hier ein neuer Antrag gestellt werden muss, wird der Bauunternehmer wahrscheinlich seinen geplanten Bau beginnen und das Grundstück ist für uns gestorben. Was sehr schade wäre...
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten...