Aktuell Bau Magdeburg Insolvenz - Seid ihr betroffene? - Probleme?

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nunc carcer

Hallo zusammen,


Aktuell Bau Magdeburg Insolvenz
Veröffentlichungsdatum: 19.12.2024
aktuelles Aktenzeichen Gericht: 340 IN 515/24 (371)
Name, Vorname / Bezeichnung: Magdeburg Aktuell Bau GmbH
Sitz / Wohnsitz Register: Magdeburg Stendal, HRB 108813

340 IN 515/24 (371): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Aktuell Bau GmbH, Lorenzweg 71, 39128 Magdeburg, Herstellung von Bauwerken oder deren Rekonstruktion aller Art auf eigene und fremde Rechnung; Handel mit Baumaterialien aller Art. (AG Stendal, HRB 108813), vertr. d.: [... Privatdaten ...], (Geschäftsführer), ist am 19.12.2024 um 10:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Der Antragstellerin ist jegliche Verfügung über Bankkonten und damit zusammenhängende Kreditsicherheiten, Verträge und Rechtsgeschäfte untersagt.
Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt [... Kontaktdaten ...] bestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 19.12.2024
Ich suche Kontakt zu betroffenen/geschädigten Bauherren.

Viele Grüße - und bleibt stark!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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nunc carcer

Wir sind ebenfalls betroffen. Haben es an unseren Anwalt übergeben
Wir auch längst.
Leider wird infolge der Insolvenz wohl kaum noch etwas zu holen sein, da neben geschädigten Bauherren auch Nachauftragnehmer Ansprüche in Größenordnungen anmelden werden und das Gericht sowie der Insolvenzverwalter bezahlt werden wollen.
Vielleicht ist über die Mutter- und Schwestergesellschaften noch was zu holen. Diese werden in Familienhand bzw. Personalunion geführt und dort gibt z.B. es auch einige verwertbare Immobilien (Details siehe einschlägige Firmen-Suchseiten bzw. Handelsregister). Die Aufträge hat man sich zumindest gegenseitig zugeschustert.
Ggf. fällt ja das ganze Firmengeflecht in sich zusammen.
 
11ant

11ant

Leider wird infolge der Insolvenz wohl kaum noch etwas zu holen sein, da neben geschädigten Bauherren auch Nachauftragnehmer Ansprüche in Größenordnungen anmelden werden und das Gericht sowie der Insolvenzverwalter bezahlt werden wollen.
Dein Rang ist Dein erheblich größeres Problem als die Zahl Deiner Leidensgenossen.
Vielleicht ist über die Mutter- und Schwestergesellschaften noch was zu holen.
Für Dich nicht, das sind getrennte Verfahrenskreise. Insolvenz kennt keine "Konzernverrechnung" oder ähnliche Querdurchgriffe.
Diese werden in Familienhand bzw. Personalunion geführt und dort gibt z.B. es auch einige verwertbare Immobilien (Details siehe einschlägige Firmen-Suchseiten bzw. Handelsregister). Die Aufträge hat man sich zumindest gegenseitig zugeschustert.
Ggf. fällt ja das ganze Firmengeflecht in sich zusammen.
Die sind ja gerade dazu da, daß derlei nicht geschieht. So lange da nichts strafbar verschoben oder verschleppt wurde (was Du wohl kaum würdest beweisen können), ergibt sich da garnichts, was Dich tangieren könnte.
 
V

Vonnsen

Hat denn hier irgendwer extern weitergebaut und sein Bauvorhaben fertiggestellt und wartet ggf. genau wie wir auf die Freigabe der Bürgschaft, um an seinen restlichen Kredit ranzukommen? Über Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar.
 
N

nunc carcer

Hat denn hier irgendwer extern weitergebaut und sein Bauvorhaben fertiggestellt und wartet ggf. genau wie wir auf die Freigabe der Bürgschaft, um an seinen restlichen Kredit ranzukommen? Über Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar.
Bestenfalls hat Ihre Bürgschaft eine Befristung, die irgendwann ausläuft (bzw. ausgelaufen ist, wenn Sie sich schon so lange rumschlagen).
Geben Sie zumindest die Insolvenz-Info an Ihren Darlehensgeber/Bürgen. Der dürfte einen Insolvenz(warnungs)vermerk setzen und potentiellen Angriffe auf die Bürgschaft erstmal abwehren.
 
Zuletzt aktualisiert 28.01.2025
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