Aktuell Bau Magdeburg Insolvenz - Seid ihr betroffene? - Probleme?

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nunc carcer

Dein Rang ist Dein erheblich größeres Problem als die Zahl Deiner Leidensgenossen.

Für Dich nicht, das sind getrennte Verfahrenskreise. Insolvenz kennt keine "Konzernverrechnung" oder ähnliche Querdurchgriffe.

Die sind ja gerade dazu da, daß derlei nicht geschieht. So lange da nichts strafbar verschoben oder verschleppt wurde (was Du wohl kaum würdest beweisen können), ergibt sich da garnichts, was Dich tangieren könnte.
Zumindest sollten wir noch vor etwaigen Gesellschafterdarlehen stehen.
Auch die Schwestergesellschaften agier(t)en als Nachauftragnehmer bzw. Aktuell Bau wiederum in deren Auftrag. Wenn man diversen Anwaltsseiten glauben darf, dürften deren Forderungen zumindest nachrangig sein, da deren Geschäftsführung faktisch von derselben Person eingesetzt wurde und dieser untersteht.

Ich denke, wenn die Spitze des Firmengeflechts kippt, werden alle anderen Schwestergesellschaften auch fallen. Und die Muttergesellschaft "BFB GmbH" (deren Geschäftsführer und Alleingesellschafter identisch mit dem Geschäftsführer der "Aktuell Bau GmbH" ist) hat zumindest in den einsehbaren Jahresabschlüssen augenscheinlich ausschließlich Verluste gemacht. Warum soll das in den letzten Jahren anders gewesen sein?
 
11ant

11ant

Hat denn hier irgendwer extern weitergebaut und sein Bauvorhaben fertiggestellt und wartet ggf. genau wie wir auf die Freigabe der Bürgschaft, um an seinen restlichen Kredit ranzukommen? Über Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar.
Wenn die Einsetzung eines Verwalters erst fünf Wochen her und dieser noch anhaltend ein vorläufiger ist, dann stehen solche Handlungen noch weit in den Sternen. Belese Dich hier in den anderen Threads über Insolvenzen (Traumhaus/Hildmann, Tecklenburg, Gussek Haus) - da wurde vieles schon ausführlich erläutert.

Zumindest sollten wir noch vor etwaigen Gesellschafterdarlehen stehen.
Die sind selten so träge kündbar, daß sie im Insolvenzfall noch bestehen.
Auch die Schwestergesellschaften agier(t)en als Nachauftragnehmer bzw. Aktuell Bau wiederum in deren Auftrag. Wenn man diversen Anwaltsseiten glauben darf, dürften deren Forderungen zumindest nachrangig sein, da deren Geschäftsführung faktisch von derselben Person eingesetzt wurde und dieser untersteht.
Geschäftsführer müssen keine Gesellschafter sein und sind höchstens als Personen selber betroffen. Schwestergesellschaften haben eigene Rechtspersönlichkeiten. Wer im Rang faktisch am weitesten vorne steht, ist der Vermieter, dann folgen die Sozialkassen und die Banken. Die Hauskäufer "sitzen regelmäßig auf den Stehplätzen" (und können sich für den Wortwitz nichts kaufen). Hüte Dich davor, auch nur das kleinste Fitzelchen aus dem Gerechtigkeitsgefühl auf das Insolvenzrecht zu übertragen !
Ich denke, wenn die Spitze des Firmengeflechts kippt, werden alle anderen Schwestergesellschaften auch fallen. Und die Muttergesellschaft "BFB GmbH" (deren Geschäftsführer und Alleingesellschafter identisch mit dem Geschäftsführer der "Aktuell Bau GmbH" ist) hat zumindest in den einsehbaren Jahresabschlüssen augenscheinlich ausschließlich Verluste gemacht. Warum soll das in den letzten Jahren anders gewesen sein?
Die Akkumulation von Verlusten gehört gewissermaßen zum Zweck von Holdings, und die Zukunft des Firmengeflechts kann Dir vollständig egal sein, weil sie auf Dich keinerlei Wirkung entfaltet. Soweit aus dem was Du schreibst folgt, daß der wirtschaftlich Begünstigte außer Verlusten nichts besitzt, wäre ja noch nicht einmal in einem Durchgriff (den Du als kleiner Niederranggläubiger ohnehin never ever bewirken würdest) etwas zu holen. Also brauchst Du Dich damit garnicht zu beschäftigen.

Fazit: solltest Du als Käufer Geld ohne die entsprechenden Sicherheiten gegeben haben, hast Du im wesentlichen nur noch die Wahl, es mit oder ohne Heulen abzuschreiben. Das klingt hart, wird aber die Quintessenz sein. Auch Dir empfehle ich die genannten Threads zu lesen, da sind die Zusammenhänge bereits erläutert.
 
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nunc carcer

Die sind selten so träge kündbar, daß sie im Insolvenzfall noch bestehen.
Es ist anzunehmen, dass man versucht haben wird, seine Schäfchen rechtzeitig "ins Trockene" zu bringen und ggf. vertragliche Verflechtungen zu lösen. Dafür sprechen auch reichlich notarielle Aktivitäten, Jahresabschlüsse sowie z.B. die Liquidation der Schwestergesellschaft "CWS Bau GmbH" im letzten Jahr. Ob das genützt haben wird oder trotzdem ggf. eine Insolvenzverschleppung vorliegt, wird der Insolvenzverwalter bzw. das Amtsgericht feststellen. Zumindest verkündete mir bereits vor über einem Jahr einer der Nachauftragnehmer, dass man "auch Sorgen mit Aktuell Bau" habe.

Geschäftsführer müssen keine Gesellschafter sein und sind höchstens als Personen selber betroffen.
Im vorliegenden Fall ist aber genau der Geschäftsführer der "Aktuell Bau GmbH" auch Geschäftsführer der Gesellschafterin "BFB GmbH" sowie deren alleiniger Gesellschafter. Details siehe Handelsregister.
Die anderen Schwestergesellschaften sind, wie gesagt, weitgehend in engster Familienhand und der/die Gesellschafter(in) weisungsbefugt - und somit haftbar - auch über mehrere Ebenen hinweg, wenn man entsprechenden Anwaltsseiten glauben darf.

die Zukunft des Firmengeflechts kann Dir vollständig egal sein, weil sie auf Dich keinerlei Wirkung entfaltet.
Im wirtschaftlichen Sinne mag das stimmen. Schlussendlich würde man bestenfalls einen einstelligen Prozentsatz der zur Tabelle angemeldeten Ansprüche erst nach Jahren wiedersehen.
Auch gibt es genug andere Ganoven mit blumiger Werbung und geschönten Bewertungen, die die Unkenntnis anderer ausnutzen und ggf. mit deren Existenzen zocken. Aber vielleicht wird die Welt vorübergehend ein kleines bisschen besser, wenn einer davon möglichst nachhaltig eingeschränkt wird.
Es ist auch klar, dass derjenige früher oder später irgendwo wieder (ggf. im Hintergrund) auftauchen wird und von Neuem beginnen kann, wie bereits die Vergangenheit zeigt: Dies ist nicht die erste Insolvenz im direkten Umfeld seiner Tätigkeit in den letzten Jahren. Seinerzeit war übrigens derselbe Insolvenzverwalter zuständig, wie ich soeben (wieder)entdeckt habe...

Fazit: solltest Du als Käufer Geld ohne die entsprechenden Sicherheiten gegeben haben,
Zu unserem Vorhaben gibt's ungeschützt öffentlich lesbar keine Details. Höchstens, dass der Geschäftsführer persönlich in mindestens einem klar abzugrenzenden Vorgang m.M.n. eindeutig geschäftsschädigend gegenüber der eigenen Firma agiert hat und dies auch gegenüber Dritten dokumentiert ist. Ob's was nützt, wird sich zeigen.
 
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Es ist anzunehmen, dass man versucht haben wird, seine Schäfchen rechtzeitig "ins Trockene" zu bringen und ggf. vertragliche Verflechtungen zu lösen. Dafür sprechen auch reichlich notarielle Aktivitäten, Jahresabschlüsse sowie z.B. die Liquidation der Schwestergesellschaft "CWS Bau GmbH" im letzten Jahr. Ob das genützt haben wird oder trotzdem ggf. eine Insolvenzverschleppung vorliegt, wird der Insolvenzverwalter bzw. das Amtsgericht feststellen. Zumindest verkündete mir bereits vor über einem Jahr einer der Nachauftragnehmer, dass man "auch Sorgen mit Aktuell Bau" habe.
Demnach waren zumindest Deine Schäfchen - auch durch Wahl eines anderen Bauunternehmers - vor über einem Jahr noch ins Trockene bringbar. Eine Insolvenzverschleppung wäre nach objektiven Kriterien feststellbar. Was Du meinst, klingt aber eher nach einem Insolvenzbetrug. Wenn Du strafbare Handlungen annimmst und beweisen kannst, dann erzähle das dem zuständigen Staatsanwalt. Und der Insolvenzverwalter, sobald er denn seiner Vorläufigkeit ledig geworden ist, kann (und ggf. sogar muß) durchaus auch Vorgänge im Nachhinein anfechten.
Im vorliegenden Fall ist aber genau der Geschäftsführer der "Aktuell Bau GmbH" auch Geschäftsführer der Gesellschafterin "BFB GmbH" sowie deren alleiniger Gesellschafter. Details siehe Handelsregister.
Die anderen Schwestergesellschaften sind, wie gesagt, weitgehend in engster Familienhand und der/die Gesellschafter(in) weisungsbefugt - und somit haftbar - auch über mehrere Ebenen hinweg, wenn man entsprechenden Anwaltsseiten glauben darf. [...]
Zu unserem Vorhaben gibt's ungeschützt öffentlich lesbar keine Details. Höchstens, dass der Geschäftsführer persönlich in mindestens einem klar abzugrenzenden Vorgang m.M.n. eindeutig geschäftsschädigend gegenüber der eigenen Firma agiert hat und dies auch gegenüber Dritten dokumentiert ist. Ob's was nützt, wird sich zeigen.
Schwestergesellschaften haften nie und können Dir vollständig egal sein. Und ein Alleingesellschafter kann gegenüber sich selbst keine strafbare Untreue begehen, allerdings möglicherweise unzulässig steuergestaltend handeln. Anwälte können gefährden daß ihre Kammer sie lieb hat, wenn sie Laien Flöhe in die Ohren setzen. (Selbst geschäftsführende) Gesellschafter von Schwesterfirmen haben überhaupt keine Weisungsbefugnis. Strafrechtliche Verantwortung erstreckt sich auf Täter, Mittäter / Beihilfeleistende und Mitwisser, und alle Anschuldigungen müssen bewiesen werden.
Es ist auch klar, dass derjenige früher oder später irgendwo wieder (ggf. im Hintergrund) auftauchen wird und von Neuem beginnen kann, wie bereits die Vergangenheit zeigt: Dies ist nicht die erste Insolvenz im direkten Umfeld seiner Tätigkeit in den letzten Jahren. Seinerzeit war übrigens derselbe Insolvenzverwalter zuständig, wie ich soeben (wieder)entdeckt habe...
Insolvenzverwalter sind spezialisierte Rechtsanwälte, dünn gestreut und regelmäßig in sämtlichen Gerichtsbezirken etwa eine Fahrtstunde rund um ihre Kanzlei(en) immer wieder gerne mandatiert.
 
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nunc carcer

Schwestergesellschaften haften nie und können Dir vollständig egal sein. Und ein Alleingesellschafter kann gegenüber sich selbst keine strafbare Untreue begehen, allerdings möglicherweise unzulässig steuergestaltend handeln. Anwälte können gefährden daß ihre Kammer sie lieb hat, wenn sie Laien Flöhe in die Ohren setzen. (Selbst geschäftsführende) Gesellschafter von Schwesterfirmen haben überhaupt keine Weisungsbefugnis.
Ich würde ja gerne aus einem Link zitieren. Mal sehen, ob's die Administratoren/Moderatoren zulassen: https://www.kunzrechtsanwaelte.de/aktuelles/news/rechtliche-und-steuerliche-gefahren-fuer-mittelstaendische-unternehmensgruppen-und-konzerne-sowie-deren-gesellschafter-im-insolvenzfall-am-beispiel-des-gesellschafterdarlehens
[...]
Sicherheiten, die die Gesellschaft dem Gesellschafter gewährt hat, sind nämlich über einen Zeitraum von 10 Jahren anfechtbar. Daraus hat der BGH bereits im Jahr 2013 geschlossen, dass wenn ein Gesellschafterdarlehen vor Insolvenzeröffnung zurückgezahlt wurde und die Jahresfrist (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO) schon abgelaufen ist, dennoch ein Anspruch gegen den Gesellschafter besteht, wenn für die Rückzahlung eine gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO anfechtbare Sicherheit benutzt wurde (BGH vom 18.07.2013, IX ZR 219/11). In vielen Fällen unterliegt der Gesellschafter einem Risiko von 10 Jahren.
[...]
Eher wenig bekannt bei Beratern ist, dass der BGH bislang nahezu alle Umgehungsversuche gestoppt hat. So hat der BGH entschieden, dass auch dann, wenn eine Schwestergesellschaft das Darlehen gewährt, § 135 InsO dennoch Anwendung findet, obwohl es sich bei rein formaler Betrachtung um kein Gesellschafterdarlehen handelt. Der BGH stellt insoweit auf die Einflussmöglichkeit ab. Der BGH hat für maßgeblich erachtet, dass beide Gesellschaften von ein und demselben Gesellschafter, in der Regel, aber nicht zwingend, eine Naturperson, dominiert werden (BGH vom 15.11.2018, IX ZR 39/18). Der BGH hat aber selbst dann, wenn der Gesellschafter keine Mehrheitsbeteiligung hatte, § 135 InsO zur Anwendung kommen lassen, wenn eine faktische Einflussnahme, zum Beispiel innerhalb einer Familienstruktur, besteht. Die Anfechtbarkeit wird auch nicht dadurch beseitigt, dass weitere Gesellschaften dazwischengeschaltet werden.
[...]
 
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Ich würde ja gerne aus einem Link zitieren.
Danke für die interessanten Textstellen. Dein Zitat besagt, daß Gesellschafterdarlehen, die im Einflußbereich desselben beherrschenden Gesellschafters gewährt wurden, auch über Firmengrenzen hinweg zurückgefordert werden können. Dann wäre für Dich zu hoffen, daß es solche auch gegeben hat. Denn immerhin unzweifelhaft um Gesellschafterdarlehen handeln muß es sich dafür schon noch, sonst ist auch dieses Schwert stumpf.
 
Zuletzt aktualisiert 27.01.2025
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