Die sind selten so träge kündbar, daß sie im Insolvenzfall noch bestehen.
Es ist anzunehmen, dass man versucht haben wird, seine Schäfchen rechtzeitig "ins Trockene" zu bringen und ggf. vertragliche Verflechtungen zu lösen. Dafür sprechen auch reichlich notarielle Aktivitäten, Jahresabschlüsse sowie z.B. die Liquidation der Schwestergesellschaft "CWS Bau GmbH" im letzten Jahr. Ob das genützt haben wird oder trotzdem ggf. eine Insolvenzverschleppung vorliegt, wird der Insolvenzverwalter bzw. das Amtsgericht feststellen. Zumindest verkündete mir bereits vor über einem Jahr einer der Nachauftragnehmer, dass man "auch Sorgen mit Aktuell Bau" habe.
Geschäftsführer müssen keine Gesellschafter sein und sind höchstens als Personen selber betroffen.
Im vorliegenden Fall ist aber genau der Geschäftsführer der "Aktuell Bau GmbH" auch Geschäftsführer der Gesellschafterin "BFB GmbH" sowie deren alleiniger Gesellschafter. Details siehe Handelsregister.
Die anderen Schwestergesellschaften sind, wie gesagt, weitgehend in engster Familienhand und der/die Gesellschafter(in) weisungsbefugt - und somit haftbar - auch über mehrere Ebenen hinweg, wenn man entsprechenden Anwaltsseiten glauben darf.
die Zukunft des Firmengeflechts kann Dir vollständig egal sein, weil sie auf Dich keinerlei Wirkung entfaltet.
Im wirtschaftlichen Sinne mag das stimmen. Schlussendlich würde man bestenfalls einen einstelligen Prozentsatz der zur Tabelle angemeldeten Ansprüche erst nach Jahren wiedersehen.
Auch gibt es genug andere Ganoven mit blumiger Werbung und geschönten Bewertungen, die die Unkenntnis anderer ausnutzen und ggf. mit deren Existenzen zocken. Aber vielleicht wird die Welt vorübergehend ein kleines bisschen besser, wenn einer davon möglichst nachhaltig eingeschränkt wird.
Es ist auch klar, dass derjenige früher oder später irgendwo wieder (ggf. im Hintergrund) auftauchen wird und von Neuem beginnen kann, wie bereits die Vergangenheit zeigt: Dies ist nicht die erste Insolvenz im direkten Umfeld seiner Tätigkeit in den letzten Jahren. Seinerzeit war übrigens derselbe Insolvenzverwalter zuständig, wie ich soeben (wieder)entdeckt habe...
Fazit: solltest Du als Käufer Geld ohne die entsprechenden Sicherheiten gegeben haben,
Zu unserem Vorhaben gibt's ungeschützt öffentlich lesbar keine Details. Höchstens, dass der Geschäftsführer persönlich in mindestens einem klar abzugrenzenden Vorgang m.M.n. eindeutig geschäftsschädigend gegenüber der eigenen Firma agiert hat und dies auch gegenüber Dritten dokumentiert ist. Ob's was nützt, wird sich zeigen.