S
sauerpeter
Hall Leute,
bin mal wieder auf eure Erfahrungen gespannt bzw. Wissen: In den amtlichen Lageplan gehören ja auch die auf dem Grundstück befindlichen Gebäude (bspw. Schuppen etc.).
Bei uns ist es so, das im hinteren Teil ein alter Schuppen steht. Grenzbebauung ca. 12m.
Wir planen aber ein Garage und die soll auch gleich mit in den Bauantrag.
Was nun? Garage wird nicht genehmigt? Bauantrag wird abgelehnt?
Eigentlich würden wir den gern behalten, zumindest über die Bauphase wenigstens, um Dinge unterstellen udn einschließen zu können. Wenn es nicht anders geht, kann er wegen uns danach weg, da uns die Garage wichtiger ist.
Aber wie verhält es sich dann mit der Genehmigung des Bauantrages?
Oder gibt es gar sowas wie "Bestandsschutz", wenn das Gebäude/der Schuppen schon Jahre steht? Soll aus den 70er sein.
Vielen Dank für eure Hilfe.
bin mal wieder auf eure Erfahrungen gespannt bzw. Wissen: In den amtlichen Lageplan gehören ja auch die auf dem Grundstück befindlichen Gebäude (bspw. Schuppen etc.).
Bei uns ist es so, das im hinteren Teil ein alter Schuppen steht. Grenzbebauung ca. 12m.
Wir planen aber ein Garage und die soll auch gleich mit in den Bauantrag.
Was nun? Garage wird nicht genehmigt? Bauantrag wird abgelehnt?
Eigentlich würden wir den gern behalten, zumindest über die Bauphase wenigstens, um Dinge unterstellen udn einschließen zu können. Wenn es nicht anders geht, kann er wegen uns danach weg, da uns die Garage wichtiger ist.
Aber wie verhält es sich dann mit der Genehmigung des Bauantrages?
Oder gibt es gar sowas wie "Bestandsschutz", wenn das Gebäude/der Schuppen schon Jahre steht? Soll aus den 70er sein.
Vielen Dank für eure Hilfe.