Andere Heizungsanlage nach Erstellung der Heizlastberechnung geändert

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B

Bibakem

Hallo, wir bauen schlüsselfertig mit einem Bauträger, im Angebot wurde eine Heizungsanlage genau definiert. Während des Baues stellte sich heraus, dass diese überdimensioniert ist. Wir haben auf eine Heizlastberechnung bestanden, diese war auch in der Bau-Leistungsbeschreibung vorgesehen, der Heizungsbauer wollte nach Erfahrung bauen. Nach der Heizlastberechnung wurde nun eine deutlich kleinere Anlage verbaut, weniger Heizkreise, weniger Rohre.
Können wir eine Gutschrift verlangen ? Der Heizungsbauer will uns lediglich 60€ pro gespartem Verteiler gutschreiben. Alleine die gesparten Materialkosten liegen bei rund 2000€ brutto. Vlt weiß ja jemand was, danke
 
R

RotorMotor

Zu den vertraglichen Dingen kann/möchte ich nichts sagen.

Aber möchtet ihr wirklich auf Heizkreise und enge Verlegung verzichten?
Wie sieht die aktuelle Planung aus?
 
B

Bibakem

Das Haus ist fertig. Die Heizung ist schon gut ausgelegt, aber eben auch so dass man regeln kann. Das ist zweifach unabhängig geprüft. ☺
 
R

RotorMotor

Wenn doch alles gut ausgelegt und gut gebaut ist, warum willst du dann eine entschädigung rausschlagen?
 
B

Bibakem

Der Heizungsbauer hat deutlich weniger für die Anlage bezahlt. Da finde ich es legitim, dass wir davon auch etwas abbekommen ? Alle Mehrkosten müssen wir ja schließlich auch tragen ? Ich will ja keine Entschädigung haben‍♀
 
Zuletzt aktualisiert 08.11.2024
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