Der RA des Klägers hat nicht so ganz unrecht. Nur muss der Fall halt von dem noch gewonnen werden, aber es knirscht im Verfahren...
Die konkrete Beurteilung muss dein RA vornehmen.
Zum Einstieg:
Google mal:
Eilverfahren ARGE Baurecht
(allgemein, nicht zur NKK)
Und zur NKK:
infoblatt Rechtsschutz im öffentlichen Baurecht
(Dort auch letzter Absatz unter 2. !!!)]
Schlagwörter zur Baugesetzbuch - die auch trotz ggf. nichtigem (-> NKK) Bebauungsplan - möglich wären sind:
** Widerspruch (Anfechtungsklage ggf.später)
** aufschiebende Wirkung des W.
** und Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des W. bzw. sofortigen Vollziehbarkeit.
Nach dem Eilverfahren folgt ggf. Hauptsacheverfahren.
Je nach Landesrecht müssen konkrete Einwendungen des Klägers vor dem NKK bereits im Anhörungsverfahren erhoben worden sein, sonst droht "materielle Präklusion" - der Kläger wird nicht im NKK gehört, wenn er mit Einwänden erst dort und damit zu spät kommt.
All dies nur zur Terminonolgie.
Wie gesagt:
Konkret sollte das (d) ein Fach-RA beurteilen und auch Akteneinsicht nehmen.
Oder ihr tut euch mit mehreren Interessenten zusammen und lasst RA für euch gemeinsam beurteilen. Dürfte ja noch mehr interessieren...