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Heinzelmann75
Hallo,
wir haben eine Frage zu den Architektenkosten.
wir haben mit einem Architekten den Bauantrag geplant. Um uns kostentechnisch abzusichern haben wir vorab mit ihm dafür einen Festpreis vereinbart. Dieser ist in einem Vertrag festgeschrieben, allerdings stehen darin auch die geschätzten Baukosten und die Wohnfläche. Der Architekt sag te damals, dass er dort irgendwelche werte einsetzen muss, sie seien aber recht egal, da wir ja ohnehin einenfestpreis hätten. Nun fordert der Architekt mehr Geld, da wir diese Größen um ca. 25% überschritten haben. Hat er das Recht dazu?
Er hat uns nie darauf aufmerksam gemacht, dass wir mehr zahlen müssten, bis wir dann die Rechnung erhielten.
Danke für eure antworten.
wir haben eine Frage zu den Architektenkosten.
wir haben mit einem Architekten den Bauantrag geplant. Um uns kostentechnisch abzusichern haben wir vorab mit ihm dafür einen Festpreis vereinbart. Dieser ist in einem Vertrag festgeschrieben, allerdings stehen darin auch die geschätzten Baukosten und die Wohnfläche. Der Architekt sag te damals, dass er dort irgendwelche werte einsetzen muss, sie seien aber recht egal, da wir ja ohnehin einenfestpreis hätten. Nun fordert der Architekt mehr Geld, da wir diese Größen um ca. 25% überschritten haben. Hat er das Recht dazu?
Er hat uns nie darauf aufmerksam gemacht, dass wir mehr zahlen müssten, bis wir dann die Rechnung erhielten.
Danke für eure antworten.