Hallo NUISETTE,
mit der Unterschrift des Statikers ist Deinerseits wahrscheinlich das Formular "Erklärung des Aufstellers bautechnischer Nachweise" für das vereinfachte genehmigungsverfahren gemeint, so nehme ich an. Das bedeutet noch nicht, das damit die Arbeit des Statikers erledigt ist. Das heißt nur, daß die von ihm aufzustellenden Nachweise dem öffentlichen Baurecht entsprechen und von den Bauaufsichtsbehörden nicht unbedingt geprüft werden müssen. Hierdurch entfällt auch für den Bauherren die entsprechende Prüfgebühr.
So würde ich davon ausgehen, daß der Statiker nach Fertigstellung seiner Leistungen (Standsicherheitsnachweis incl. Plänen und Listen, gegebenenfalls Energieausweis usw.) auch das fällige Honorar in Rechnung stellen wird.
Ist bisher kein schriftlicher Architektenvertrag geschlossen worden, so ist es wohl doch zu einem - wenn auch mündlich - vereinbarten Vertrag laut Baugesetzbuch gekommen. In diesem Fall gelten für die Leistungen des Architekten die Mindestsätze der HOAI.
Die Baukosten sind zwar regional unterschiedlich, ich rechne hier aber mal mit einem Schätzwert von 275,- € pro m³ umbauten Raum, da es sich, wie Du schreibst, um eine Hanglage handelt und wahrscheinlich zumindest ein Teil des unteren Geschosses zu Wohnzwecken genutzt werden kann.
Damit ergibt sich eine Fertig-Bausumme von (930m³ x 275,- €/m³ =) 255.750,- € brutto.
Die anrechenbare Netto-Bausumme beträgt damit rund 215.000,- €.
Nach §16 HOAI, Zone III, Mindestsatz, ergibt sich somit ein Architektenhonorar für alle Grundleistungen über sämtliche Leistungsphasen in Höhe von 23.024,20 € zuzüglich MWSt.
Wie Du es schilderst, hat er bisher die Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) abgearbeitet. Diese vier Leistungsphasen ergeben zusammen einen Anspruch von (3% + 7% + 11% + 6%) 27% des Gesamthonorars, also 6.216,53 € zuzüglich MWSt.
Sollte die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) ebenfalls schon fertig sein, so ergibt sich ein Anspruch von (27% + 25%) 52% des Gesamthonorars, also 11.972,58 € zuzüglich MWSt.
Normalerweise sollte das aber aus der Rechnung des Architekten hervorgehen, schon allein um hier keine Unklarheiten (Mißtrauen) entstehen zu lassen.
Für die Ermittlung des Statikhonorars, hier wird die Netto-Rohbausumme angesetzt, gehe ich von 45% der Fertig-Bausumme aus.
Die anrechenbare Netto-Rohbausumme beträgt damit (215.000,- € x 45% =) rund 96.750,- €.
Nach §65 HOAI, Zone II, Mindestsatz, ergibt sich somit ein Statikhonorar für alle Grundleistungen über sämtliche Leistungsphasen in Höhe von 9.502,17 € zuzüglich MWSt.
Welche Leistungen des Architekten und/oder des Statikers bisher im einzelnen tatsächlich erbracht worden sind, kann ich natürlich von hier aus nicht beurteilen. Daher kann die oben aufgezeigte Honorarberechnung nur als Anhaltspunkt gewertet werden.
In wieweit die genannten Änderungen zusätzlich zu Buche schlagen, kann ich ebenfall so noch nicht beurteilen, Aus diesem Grund habe ich sie auch nicht angesetzt.
Bei Unklarheiten würde ich daher immer zuerst ein ruhiges und klärendes Gespräch suchen. Die Zusammenarbeit eines Bauherren und seines Architekten/Statikers sollte immer auf vollem Vertrauen basieren, ähnlich der eines Anwaltes, Arztes oder Steuerberaters.
Warum es nun heißen soll: "bauen macht grauen", diese Spruch habe ich bislang noch nicht gehört gehabt, kann ich aus meiner Erfahrung nicht nachvollziehen.
Im Gegenteil, meinen Bauherren hat die Bauerei eigentlich, und das darf ich ohne schlechtes Gewissen behaupten, durchweg viel Freude bereitet.
Es würde mich interessieren, die Kostenaufstellung Eures Architekten mit der meinen zu vergleichen. Dabei ist es aber wie gesagt abhängig, in welcher Gegend Deutschlands Ihr wohnt bzw. bauen wollt.