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maxe1
Hallo Forum, ich bin neu hier und hoffe jemand kann mir helfen.
Ich wohne in Österreich und habe in Deutschland noch eine alte Scheune.
Ich kaufte dieses alte Gebäude vor vielen Jahren als ich noch in Deutschland wohnte.
Diese Scheune hat ein Obergeschoss wo früher Heu gelagert wurde.
Damals war das Obergeschoss ein komplett leerer Raum unter dem Satteldach.
Im Laufe der Jahre renovierte ich viel an dem Gebäude.
Unter anderem trennte ich mit einer Holzwand einen Teil des Obergeschosses ab und
gewann so einen kleinen Lagerraum ( ca.20 qmtr. )
Dann zog ich weg aus Deutschland.
Mittlerweile benutze ich diesen Raum als Quartier wenn ich mal in Deutschland bin.
Es steht dort ein kleines Feldbett und ich schlafe dort manchmal ein paar Tage.
Nun möchte ich demnächst dieses kleine Zimmer herrichten, tapezieren, ein paar kleine
Möbel reinstellen und den Raum weiterhin als Ferienunterkunft benutzen.
Mittlerweile mache ich mir allerdings so meine Gedanken ob das "legal" ist.
Ich habe nie eine Baugenehmigung für das errichten der Wand gehabt, wobei ich immer
annahm das ich gar kein benötige für eine interne Leichtbauwand.
Und wie ist das wenn man dort mal ab und zu nächtigt, muss man dann das irgendwo anmelden ?
Irgendwie ist das sicherlich auch eine "Grauzone", wer kann mir darüber Auskunft geben ?
Gruß, der Maxe
Ich wohne in Österreich und habe in Deutschland noch eine alte Scheune.
Ich kaufte dieses alte Gebäude vor vielen Jahren als ich noch in Deutschland wohnte.
Diese Scheune hat ein Obergeschoss wo früher Heu gelagert wurde.
Damals war das Obergeschoss ein komplett leerer Raum unter dem Satteldach.
Im Laufe der Jahre renovierte ich viel an dem Gebäude.
Unter anderem trennte ich mit einer Holzwand einen Teil des Obergeschosses ab und
gewann so einen kleinen Lagerraum ( ca.20 qmtr. )
Dann zog ich weg aus Deutschland.
Mittlerweile benutze ich diesen Raum als Quartier wenn ich mal in Deutschland bin.
Es steht dort ein kleines Feldbett und ich schlafe dort manchmal ein paar Tage.
Nun möchte ich demnächst dieses kleine Zimmer herrichten, tapezieren, ein paar kleine
Möbel reinstellen und den Raum weiterhin als Ferienunterkunft benutzen.
Mittlerweile mache ich mir allerdings so meine Gedanken ob das "legal" ist.
Ich habe nie eine Baugenehmigung für das errichten der Wand gehabt, wobei ich immer
annahm das ich gar kein benötige für eine interne Leichtbauwand.
Und wie ist das wenn man dort mal ab und zu nächtigt, muss man dann das irgendwo anmelden ?
Irgendwie ist das sicherlich auch eine "Grauzone", wer kann mir darüber Auskunft geben ?
Gruß, der Maxe