@tomtom79 wie im Bild des erstes Beitrages zu sehen: Der Hang fällt vom Gebäude weg. Und wie auch im ersten Post geschrieben: Der Keller ragt zu 1/3 aus dem Gelände heraus. Es muss also für eine Angleichung nichts weg, sondern eher hin....wie
@Müllerin schon richtig erkannt hat. Es ist sogar recht viel, was da angeschüttet werden muss, was aber zum Glück (und laut Bodengutachten) kein Problem ist. Der Boden ist dafür größtenteils geeignet. Wir werden also nur einen Bruchteil abfahren müssen.
Und hier schließt sich der Kreis wieder.
@Bookstar lag schon sehr, sehr gut mit seinen Angaben. Wenn ich jetzt aber hergehe und das Material raushole, es woanders aber wieder "einbaue"...ja, dann fragen wir uns, warum unsere Kosten für die Abfuhr (inkl Deponie usw) bei knapp 9 TEUR liegen. Selbst die Arbeitsräume können mit Aushubmaterial wiederverfüllt werden. Hier sind keine besonderen Ansprüche gegeben, weil keine Drainage und WU-Keller.
Ich mache mal weiter mit den Ungereimtheiten. Vielleicht könnt ihr mir auch in diesem Punkt ein wenig die Augen öffnen (wie beim Auflockerungsgrad):
- Kellermaße: 8,20 x 10.
- Bodengutachten sagt: Das Gründungspolster soll insgesamt 25cm stark sein (10cm 0/45 Schotter + 15cm kapillarbrechende Schicht) und etwa 40cm überkragen.
- Macht ca. 9x11x0,25 und mit den Werten kann man sich nun berechnen lassen, wie in etwa der Bedarf an Schotter in Tonnen ist.
- Zusätzlich muss ein Kranplatz eingerichtet werden: 8x12x0,3
Zusammen komme ich da auf einen Bedarf von knapp 100 Tonnen. Im LV steht fast das
doppelte (180 Tonnen)
Ich hoffe der Tiefbauer hat morgen genug Zeit, das wird ein langes Telefonat :-/