Auslegung Bebauungsplan Hanglage (für Anfänger)

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Hangman

Hangman

Zwei Fragen an die Gemeinde:
  • ist die verwendete Bezeichnung "Trockenmauer" eigentlich definiert, oder könnte man auch einfach grobe Natursteinquader mit 50cm Höhe nehmen? Letzteres ist hier sehr weit verbreitet und vermutlich deutlich günstiger als eine klassische Natursteinmauer.
  • ist die Firstrichtung schematisch zu verstehen oder könnte das Haus ggf leicht gedreht werden? Durch eine leichte Drehung könnte man eine talseitige Ecke etwas freier bekommen.
 
11ant

11ant

Ich glaub, die potentiellen Bauherren haben einen Schock.
Nicht nur die, ich auch: die Schwerverständlichkeit der Erläuterungen ist geradezu "mustergültig". Einerseits sollen die Häuser garnicht unterkellert werden und das nach der Hanglage unvermeidliche UnterGeschoss wird dann in der Schemazeichnung einfach "EG" genannt, andererseits ist mit dem ErdGeschoss der Höhenvorgaben dann wiederum offenbar das "OG" der Schemazeichnung gemeint. Wozu dann die Mittellinie der Haustiefe für die Stufung der Böschungenkaskade relevant sein soll, darüber schweigt die Gemeinde (oder ich müßte zu doof zum Lesen sein ?). Das ist m.E. ein beipackzettelintensiver Bebauungsplan, da kann man das Kaufendürfen der Grundstücke eigentlich gleich unter Bauplanungsrechtlern und Vermessern verlosen :-(
Des Weiteren ist von Natursteinmauern und alternativ von 25° Böschungswinkel die Rede, aber nicht von den Regeln für deren Kombination - soll man hier Reisterrassen anlegen ? - da kann man ja zum "Dr. Garten-Landschaftsbau" promovieren !
Vom Bebauungsplan-Lesespaß her möchte ich den TE zurufen: "willkommen im Club @Ventreri !".
 
K a t j a

K a t j a

Des Weiteren ist von Natursteinmauern und alternativ von 25° Böschungswinkel die Rede, aber nicht von den Regeln für deren Kombination - soll man hier Reisterrassen anlegen ? - da kann man ja zum "Dr. Garten-Landschaftsbau" promovieren !
Das hatte ich mich allerdings auch schon gefragt.
Am meisten verwirrt mich aber das hier:
"Das Gelände muss bis mindestens 40 cm unter der OK Fertigfußboden EG aufgefüllt werden."
Wenn hier tatsächlich das EG gemeint ist, was ist der Sinn?
 
Zuletzt bearbeitet:
M

MaSeBau

Das hatte ich mich allerdings auch schon gefragt.
Am meisten verwirrt mich aber das hier:
"Das Gelände muss bis mindestens 40 cm unter der OK Fertigfußboden EG aufgefüllt werden."
Wenn hier tatsächlich das EG gemeint ist, was ist der Sinn?
Das genau verstehen wir überhaupt nicht. Das EG muss ja sowieso "zugeschüttet" werden. Wie könnte es auch nicht unterhalb der OK Fertigfußboden EG aufgefüllt sein, das Haus kann ja schlecht in der Luft stehen.

Vielen Dank für für aufbauenden Worte an euch beide. Wir dachten schon, wir sind zu doof zum bauen, wenn wir den Bebauungsplan nicht mal verstehen, aber es ist sehr tröstlich dass es auch für andere recht schwierig ist ;-)

Wir haben nochmal bei der Gmeeinde angefragt wegen Garage, Garageneinfahrt usw... auch hier ähnlich kryptische Regelungen aber das ersparen wir euch :)
 
Zuletzt aktualisiert 17.05.2024
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