Außenputz verläuft, Fensterbänke zu kurz, Dichtheit WDVS

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11ant

11ant

Hinweise, Anmerkungen, Ideen, Vorschläge ... alles willkommen. Ich musste mich mal "auskotzen". Manchmal fühlt man sich echt hilflos und verloren als Bauherr.
Viel "mehr" als mir das "anzuhören" sehe ich mich momentan leider nicht für Dich tun können. Schon diese wenigen Worte schreibe ich Dir nur, damit Du mein Gelesenhaben auch "siehst", falls das irgendwie "hilft". Ich habe den Beitrag schon vorgestern ganz frisch gesehen, aber dachte mir dann: ich halte mal besser die Klappe, denn was nützt es Dir, wenn ich das auch noch mit der Frage kommentiere, ob Dein Bauunternehmer einen Magister in Vandalismus hat (denn den Rahmen einer "nur talentarmen" handwerklichen Ausführung sehe ich hier schon deutlich verlassen - ich glaube, als Tanzstil nennt man das "Pogo").
Wir haben vom GU nur eine 5 %ige Fertigstellungsbürgschaft bekommen, die bei dem Mangel wohl nicht für eine komplette Neuausführung reichen würde (und laut Vertragstext auch nur bei schwerwiegenden Mängeln nach Hausübergabe noch behalten werden dürfe). Mit Verweis auf diese Bürgschaft hat er aber schon angedeutet in jedem Fall auf 100 % Zahlung durch uns bei Abnahme zu bestehen, da wir diese Bürgschaft von ihm als Sicherheit haben und man die ja noch erhöhen oder verlängern könnte.
In einer Abnahme sähe ich hier für eine Fertigstellungsbürgschaft einen Totenschein. Da wird es auf einschlägig erfahrenen fachkundigen Beistand ankommen, die Mängel bei einer - ja leider wohl auch konkludent durch Einzug möglichen - Abnahme wirksam festzustellen. Richte Dich vorsorglich darauf ein, dagegen klagen zu müssen, daß Dein GU Dich in der Pflicht zur ungeminderten Restzahlung sieht. Du brauchst also mindestens einen Sachverständigen, aber wohl auch einen Fachanwalt. Mir in RLP fällt dazu Frau Reibold-Rolinger in Mainz ein, aber von Königslutter wäre das wohl eine halbe Weltreise. Der Anwalt von @Hausbau2019 / @Hausbau0815 (in SN) wäre da vermutlich näher dran, ist mir aber nicht bekannt. Du wirst auf jeden Fall jemanden mit Baupfuscherfahrung brauchen, mit einem Anwalt für Eheverträge kann man so´was wohl eher nicht erfolgreich durchstehen :-(
 
Hausbau0815

Hausbau0815

Hallo und erstmal alles Gute für das neue Jahr, vor allem gesundheitlich und auch für den Bau. Ich bin die leidgeprüfte Häuslebauerin, die 11ant in obigen Beitrag nannte. Mein Rat: auf keinen Fall eine Abnahme vornehmen (lassen). Stattdessen Mängelanzeige an den GU mit allen Dingen, von denen ihr meint, dass sie nicht in Ordnung sind. Vor der Abnahme braucht ihr nichts zu beweisen, da ist der GU in der Beweislast, dass das so in Ordnung ist. Nach der Abnahme dreht sich das Ganze um, dann müsst ihr beweisen, das es nicht in Ordnung ist. Das heißt, vor der Abnahme muss der GU einen Gutachter bestellen und diesen dann auch bezahlen, wenn Mängel festgestellt werden und das scheint mir in eurem Fall ziemlich sicher.
Wir hatten u.a. auch Probleme mit den Außenfensterbänken. Auszug aus unserem Gutachten: Außenfensterbänke: Unter den Natursteinfensterbänken fehlt die Abdichtung. An den Natursteinfensterbänken fehlen die oberseitigen Entwässerungsnuten zur kontrollierten Wasserabführung über die Vorderkante. Die Fensterbankausladung ist zu gering. Final muss der Abstand mind. 4 cm betragen. Notwendige Maßnahmen: Erneuerung der Fensterbänke und fachgerechter Einbau einschl. Abdichtung.
Sollte sich der GU weigern einen Gutachter zu bestellen, gebt ihm eine Frist mit der Information diesen selbst zu bestellen und dem GU dann die Kosten aufzuerlegen. Ich kann euch da den TÜV Nord aus Dessau empfehlen. Den Namen des Gutachters kann ich bei Interesse nennen, der war zwar vom GU bestellt, hat ihn aber auseinander genommen und Baumängel in Höhe von ca. 100.000 € festgestellt.
 
P

parcus

Irgend ein Gutachter der dann doch nur ein TÜV-Sachverständiger ist, kann vielleicht einen GU erschrecken,
der wird aber ebenso einen Sachverständigen bringen.
Oft sind die vereidigten Gutachter der Handskammer nicht so teuer, wie dann die Gutachter vor Gericht.
Es bleibt i.d.R. auch nicht bei einem Gutachten wenn es vor Gericht geht, daher läuft es am Bau oft auf Vergleiche raus,
weil alleine die Streitwerte oft 3-fach angenommen werden und Gutachter- wie Gerichtskosten zu den Anwaltskosten entstehen.

Empfehlungen wie die 4cm sind auch keine Normen. Teilweise kann man auf das aktuelle DIN 4108 Bbl. 2 zurückgreifen.
Wobei es hier aber auch bei den Fensterbankmaßen um die Leibungsdämmung geht.

"Gut" ist in diesem Fall, dass es tatsächlich zu einem Schaden als Mangel gekommen ist und man nicht nur einen späteren Schaden Geldwert vermuten kann.
 
Hausbau0815

Hausbau0815

Irgend ein Gutachter der dann doch nur ein TÜV-Sachverständiger ist, kann vielleicht einen GU erschrecken,
der wird aber ebenso einen Sachverständigen bringen.
Oft sind die vereidigten Gutachter der Handskammer nicht so teuer, wie dann die Gutachter vor Gericht.
Es bleibt i.d.R. auch nicht bei einem Gutachten wenn es vor Gericht geht, daher läuft es am Bau oft auf Vergleiche raus,
weil alleine die Streitwerte oft 3-fach angenommen werden und Gutachter- wie Gerichtskosten zu den Anwaltskosten entstehen.

Empfehlungen wie die 4cm sind auch keine Normen. Teilweise kann man auf das aktuelle DIN 4108 Bbl. 2 zurückgreifen.
Wobei es hier aber auch bei den Fensterbankmaßen um die Leibungsdämmung geht.

"Gut" ist in diesem Fall, dass es tatsächlich zu einem Schaden als Mangel gekommen ist und man nicht nur einen späteren Schaden Geldwert vermuten kann.
Und was willst du dem TE damit sagen? Abwarten und Tee trinken?
 
Hausbau0815

Hausbau0815

Das habe ich alles durch. Aber leider hat man keine Alternativen (zumindest kenne ich keine). Entweder du unternimmst was und das kann u.U Geld kosten und ist auch mit Risiken behaftet oder du lässt es und nimmst den Pfusch hin. Mit einer Abnahme wählst du aber die 2. Variante und hast dann meistens keine Möglichkeit mehr, das zu korrigieren.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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