S
Smialbuddler
Ganz abgesehen von der eigentlichen Frage denke ich, dass du dir aus den "falschen Gründen" bzw. aus der falschen Betrachtungsperspektive heraus Sorgen machst.
Wie ich aus dem Eingangsbeitrag lesen, machst du dir Sorgen, seit du (bzw dein Sachverständiger) die Richtlinie zum (vermeintlichen) Schutz der Kinder gelesen hast. Ohne die Richtlinie zu kennen, fandest du die Wanne vor dem Fenster mit dieser Brüstung okay.
Meines Wissens nach sind diese Brüstungshöhen aber nicht wegen gefährdeter Kinder vorgeschrieben - sondern ganz im Gegenteil zum Schutz von Erwachsenen. Es geht um den Schwerpunkt bzw. Kipppunkt. Lehnt ein durchschnittlich großer Mensch an einer bspw. 70 cm Brüstung und verliert das Gleichgewicht, kippt er darüber. Deshalb ist das heute nicht mehr erlaubt (mit Bestandsschutz übrigens schon).
Für Kinder ist es ehrlich gesagt schnurzegal, ob sie 20 cm höher klettern müssen. Dafür sind deine abschließbaren Griffe viel sicherer.
Vielleicht lässt dich die Info die Sache etwas ruhiger sehen?
Wie ich aus dem Eingangsbeitrag lesen, machst du dir Sorgen, seit du (bzw dein Sachverständiger) die Richtlinie zum (vermeintlichen) Schutz der Kinder gelesen hast. Ohne die Richtlinie zu kennen, fandest du die Wanne vor dem Fenster mit dieser Brüstung okay.
Meines Wissens nach sind diese Brüstungshöhen aber nicht wegen gefährdeter Kinder vorgeschrieben - sondern ganz im Gegenteil zum Schutz von Erwachsenen. Es geht um den Schwerpunkt bzw. Kipppunkt. Lehnt ein durchschnittlich großer Mensch an einer bspw. 70 cm Brüstung und verliert das Gleichgewicht, kippt er darüber. Deshalb ist das heute nicht mehr erlaubt (mit Bestandsschutz übrigens schon).
Für Kinder ist es ehrlich gesagt schnurzegal, ob sie 20 cm höher klettern müssen. Dafür sind deine abschließbaren Griffe viel sicherer.
Vielleicht lässt dich die Info die Sache etwas ruhiger sehen?