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BananaJoe
Erstmal danke für die ganzen Antworten.
Auch wenn sich eine Vielzahl davon nicht mit der eigentlichen Frage beschäftigt, wer eine weitere Sicherungsmaßnahme bezahlen muss, wenn dort eine erforderlich ist, versuche ich trotzdem mal zu antworten.
Welche günstigen Lösungen gibt es denn außer einer Brüstung noch, mit denen ich das Fenster weiterhin ganz öffnen kann?
Auch wenn sich eine Vielzahl davon nicht mit der eigentlichen Frage beschäftigt, wer eine weitere Sicherungsmaßnahme bezahlen muss, wenn dort eine erforderlich ist, versuche ich trotzdem mal zu antworten.
wie sicherst du Kinderzimmer? Wie schnell ist ein Hocker, Tischchen, Spielekiste etc davor geschoben
dass Deine Kinder kein Stück sicherer sein werden, selbst wenn Du nun ein Gitter davorbaust oder duei baurechrtlicghen Vorschriften allesamt einhältst.
Wenn die Unfälle dort und so passieren würden, wo wir sie befürchten dann wäre es ja einfach. Ich würde da nicht einmal einen abschließbaren Griff nehmen.
Abgesehen von der imho überzogenen Angst, sind Kinder irgendwann auch mal alt genug.
Ganz abgesehen von der eigentlichen Frage denke ich, dass du dir aus den "falschen Gründen" bzw. aus der falschen Betrachtungsperspektive heraus Sorgen machst.
Wie ich aus dem Eingangsbeitrag lesen, machst du dir Sorgen, seit du (bzw dein Sachverständiger) die Richtlinie zum (vermeintlichen) Schutz der Kinder gelesen hast. Ohne die Richtlinie zu kennen, fandest du die Wanne vor dem Fenster mit dieser Brüstung okay
Ob es sinnvoll ist, an dem Fenster eine Brüstung oder sonstiges anzubringen, wollte und will ich gar nicht diskutieren. Mir ist bewusst, dass es keine 100%-ige Sicherheit gibt. Das ist aber auch gar nicht mein Thema, sondern mich treibt die Frage um, wer eine zusätzliche Maßnahme bezahlen muss, wenn diese baurechtlich erforderlich ist.Meiner Meinung nach übertreibst du hier etwas. Die Wahrscheinlichkeit, dass hier etwas passiert, halte ich für sehr gering.
Das hat ja nichts mit Emotionen zu tun. Ich möchte nur, dass falls (was ich nicht hoffe) irgendwann ein Nachbarskind aus diesem Fenster fällt, nicht der Dumme sein, weil ich das Fenster nicht ordnungsgemäß gesichert habe.Ist also keine besonders pragmatische Lösung, auch wenn Deine Emotion erst mal nach dieser verlangt.
Nein, baurechtlich relevant sind nur Aufstieghilfen, die fest unter dem Fenster angebracht sind (siehe Beispiele des Ministeriums im Eingangspost), keine möbel.Dann dürfte man ja in allen Räumen, in denen das Fenster komplett geöffnet werden kann, keinerlei kleine Tische, Stühle oder Hocker stehen haben.
Es geht hier doch nicht um eine zusätzliche Leistung, die ich will, sondern die Frage, wer die Kosten für die Behebung eines Mangels trägt. Denn wenn das Bauamt sagt, dass die Brüstung wegen der Badewanne zu niedrig ist, ist das ja wohl ein Mangel. Und vor der Abnahme muss das aus meiner Sicht der GU zahlen, um mir ein mangelfreies Haus zu übergeben.Ansonsten gilt bei einem Pauschalvertrag ("Festpreisvertrag" ist hier nicht näher klassifiziert) dass eine geänderte Leistung weiterhin in einer zusätzlichen Vergütung mündet. Das Anbringen einer Brüstung ist eine klassische geänderte Leistung und somit auch zusätzlich zu vergüten.
Das ist genau der Punkt! Wenn wir bei der Planung gewusst hätten, dass diese Planung dazu führt, dass wir ein Gitter, eine Glasscheibe oder sonst etwas vor das Fenster machen müssen oder es nur kippen können, hätten wir natürlich anders geplant.Was strittig werden könnte ist, wenn ihr eigentlich, wenn ihr es vorher gewusst hättet, eine Lösung gewählt hättet die bei dem jetzigen Bautenstand nicht mehr möglich ist und ihr nur wegen dieses Bautenstands eine Brüstung wählt, die eigentlich nicht eurer Vorstellung entspricht.
Was die planerische Qualität angeht, gebe ich dir Recht. Rechtlich macht es für mich aber keinen Unterschied, ich darf doch sowohl von einem GU als auch von einem Architekten ein Haus erwarten, das den rechtlichen Vorgaben entspricht, oder?Also bitte, wir wollen mal das Sprichwort von geschenkten Gaul nicht vergessen und an eine GU-Zeichenknecht-"Planung" dieselben Ansprüche stellen wie der Privatpatient mit Chefarztbehandlung im Einzelzimmer nach HOAI.
Ich will ja auch keine Umplanung, das ist in der jetzigen Bauphase völlig unverhältnismäßig. Ich will nur, dass wenn dort nach Ansicht des Bauamts eine Brüstung oder sonstige Vorrichtung erforderlich ist, dass das der GU macht und auch bezahlt.Verabschiede Dich von der Wahnvorstellung, der Bursche schulde Dir als letztinstanzliches Ergebnis eine kostenlose Umplanung, da bin ich ganz bei @Jann St .
Lass das Fenster als Nur-Kipp ausführen.
Du hast doch noch ein weiteres Fenster in dem Raum. Wozu all die Sorge? Es gibt so viele Lösungen im Bereich 50-100€...
Das andere Fenster ist aber leider nur ein Kippfenster. Wir haben zwar auch eine zentrale Kontrollierte-Wohnraumlüftung. Da wir aber auch eine Sauna im Bad haben (sorry, die Info hätte ich ggf. früher geben sollen), möchte ich zumindest ein Fenster ganz öffnen können. Dass eine Sauna in das Bad kommt, war dem GU bei der Planung schon bekannt.@TE habt ihr keine Lüftungsanlage?
Welche günstigen Lösungen gibt es denn außer einer Brüstung noch, mit denen ich das Fenster weiterhin ganz öffnen kann?
Ist wie gesagt nicht das Thema dieses Threads, aber unsere 3-Jährige schafft das ohne Probleme. Und 3-Jährige sind leider manchmal ziemlich beratungsresistent. Zumal es hier eine für die kleinen Scheißer eher günstige Fensterposition ist, da sie sich auf der Ablage neben das Fenster stellen können, d.h. sie beim Öffnen nicht selbst im Weg stehen.Wenn das Kind in dem Alter ist, wo es auf die Badewanne klettern kann und es die Kraft hat, das Fenster aus ungünstigster Position zu öffnen, dann sollte es auch schon so verständig sein, dass man man mit dem Kind vorab darüber reden kann. Genauso wie man mit ihm redet, dass es nicht auf den Stuhl klettert, um das Fenster zu öffnen.
Genau das ist ja (mit) das Problem, die Ablage ist nicht nur direkt unter dem Fenster sondern auch noch rechts neben dem Fenster, was das Öffnen aus meiner Sicht eher erleichtert.Die Wanne steht ja auch nicht vollflächig vorm Fenster sondern eher nur 20-30 cm weit über die Ecke. Das Fenster müsste bis zum Anschlag auf sein und dann müsste man auch auf den Wannenrand klettern können.
Ich denke nicht, dass sich durch die Frage an das Bauamt die Abnahme verzögert. Der Punkt wird als Mangel ins Abnahme-Protokoll mit aufgenommen und gut. Und falls das Bauamt im Nachgang doch sein OK geben sollte, wird der Punkt abgehakt, falls nicht, dann muss was getan werden. Das Bauamt soll mir auch nicht sagen, wer bezahlt, sondern ob eine weitere Sicherungsmaßnahme notwendig ist...Das wäre ein absolutes Eigentor, wenn sich dadurch Abnahme und Einzug verzögern. Die Behörde gibt auch keine Empfehlung darüber wer zahlt.
Die abschließbare Olive habe ich ja schon (die ist natürlich nicht Standard sondern haben wir schon bei der Planung auf unsere Kosten mit eingeplant). Einen Deal mit dem GU würde ich gerne machen. Nur wenn der GU sagt, er sieht keinen Handlungsbedarf weil der abschließbare Griff ausreichen würde, geht das schlecht. Daher die Idee, dass ihm jemand anderes als mein Sachverständiger (das Bauamt) sagt, dass der abschließbare Griff nicht ausreichend ist.Da Du ja de Lösung mit der abschließbaren Olive nicht willst, würde ich einen Deal mit dem GU aushandeln.
Geht das denn im jetzigen Stadium noch so ohne Weiteres? Die Fenster sind wie geschrieben eingebaut, die Wänder verputzt, der Estrich trocknet vor sich hin. Klar hätte man das vor dem Fenstereinbau machen können, wenn es uns damals schon aufgefallen wäre, aber der Zug ist leider abgefahren.Mein Vorschlag bedeutet die Umbestellung des Fensters von einflügelig einteilig DK DIN links auf einflügelig zweiteilig DK DIN rechts mit feststehendem Unterteil, also Festverglasung auf sagen wir etwa die unteren 20 cm, sodaß bis zum Öffnungsflügel die absturzsichere Höhe gegeben wäre. Vor dem Fenstereinbau wären die Mehrkosten dieser Maßnahme ein Beispiel für einen angemessenen Beitrag des GU zur gütlichen Einigung.