Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.

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DASI90

DASI90

Also ich habe jetzt auch nochmal nachgelesen. Es steht in der Checkliste zur Antragstellung, dass Kostenvoranschläge vorliegen müssen...

Noch eine andere Frage. Ist die Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung auch im Falle einer Sole-Wärmepumpe förderfähig? Also auch wenn das kein Kombigerät ist. Ich kenne nur die Luft-Wasserwärmepumpen die in einem Gerät mit Kontrollierte-Wohnraumlüftung kombiniert sind.
 
M

Mateo84

Sie müssen vorliegen, aber du musst Sie erstmal nicht einreichen ;)
Hier ist halt eben die Frage, ob Angebote die später datiert sind in die Hose gehen oder die BAFA das durchwinkt.

Kontrollierte-Wohnraumlüftung muss mit der WPL interagieren können, Stichwort Bussysteme z.B. KNX oder ähnliches.
 
DASI90

DASI90

Ja, BUS-System ist vorhanden genauso wie Kontrollierte-Wohnraumlüftung. Die Frage nur welche Teile sind jetzt förderfähig? Sowohl vom KNX als auch der Kontrollierte-Wohnraumlüftung.
 
M

Mateo84

alle Teile der KNX die mit der Heizung zu tun haben. Stichwort Beschattung -> Jalousien Aktoren, Binäraktoren für Read-Kontakte der Fenster, Glass Taster(mit Temperaturfühler) Wetterstation, Visualisierung (Panel) und dazu meist auch noch Gira X1 z.B..
Bei Präsenzmeldern bin ich mir nicht sicher, also schon ne Menge.
für die Wärmepumpe und Kontrollierte-Wohnraumlüftung gibt es ja auch KNX Schnittstellengeräte, damit ist alles erfüllt und duie kannst du natürlich auch angeben.
 
F

Fleckenzwerg

Es sei erwähnt, dass man nicht zwangsläufig KNX braucht, um Wärmepumpe und Kontrollierte-Wohnraumlüftung verschiedener Hersteller zu kombinieren. Es reicht hier auch eine irgendwie geartete Steuerung, die beide Geräte logisch verknüpfen kann. Ein Beispiel wäre ein Raspberry Pi, der entweder über LAN mit den Geräten verbunden ist oder eine GPIO-Schnittstelle mit den SG-Ready-Anschluss verbunden ist.
 
A

Apolyxo

Wir haben ein ähnliches Problem. Wir stehen kurz vor der Unterschrift zum Hausvertrag - haben also noch keine Heizlastberechnung oder ähnliches.

Kann mein GU trotzdem einfach mal auf Verdacht ein Angebot einholen, dass die BAFA dann akzeptieren muss? Knackpunkt ist doch ohne Heizlast die Jahresarbeitszahl-Berechnung? Oder ist das kein Problem.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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