Y
_Yv_St_
Hallo zusammen,
wir planen aktuell unseren Neubau und wurden darauf hingewiesen, dass sich die Kombination aus Bafa-Förderung zum Heizen mit erneuerbaren Energien und KfW 153 für das nächste halbe Jahr verschlechtert: Heizen mit erneuerbaren Energien ist dann eine Einzelmaßnahme und greift nur für Altbau, nicht für Neubau, der mit dem KfW-Förderprogramm 153 gefördert wird. Ab 01.07. werden KfW-Kredit und Tilgungszuschuss entsprechend erhöht und man kann den erhöhten Betrag gefördert bekommen.
Da wir aktuell in der Planung sind und hoffen, dass wir bis Mitte des Jahres bereits anfangen können, zu bauen, wurde uns empfohlen, den Bafa-Antrag noch 2020 zu stellen und im kommenden Jahr dann den KfW-Antrag. Unter Berücksichtigung der Voraussetzungen für die Antragstellung ist das ja auch das normale Vorgehen, dass der Bafa-Antrag entsprechend früher gestellt werden muss.
Wir sind bereits mit einem Heizungsbauer in Kontakt, der uns eine Wärmepumpenanlage empfiehlt, die auch förderfähig ist.
ABER: Wir sind aber noch nicht Eigentümer des Grundstücks (Notartermin voraussichtlich im Januar) und soviel ich weiß, stehen auch Straßennamen und Hausnummern noch nicht fest (wird im Formular verlangt).
Kann ich die Bafa-Förderung trotzdem noch dieses Jahr beantragen? Was muss ich beachten?
Vielen Dank im Voraus!
wir planen aktuell unseren Neubau und wurden darauf hingewiesen, dass sich die Kombination aus Bafa-Förderung zum Heizen mit erneuerbaren Energien und KfW 153 für das nächste halbe Jahr verschlechtert: Heizen mit erneuerbaren Energien ist dann eine Einzelmaßnahme und greift nur für Altbau, nicht für Neubau, der mit dem KfW-Förderprogramm 153 gefördert wird. Ab 01.07. werden KfW-Kredit und Tilgungszuschuss entsprechend erhöht und man kann den erhöhten Betrag gefördert bekommen.
Da wir aktuell in der Planung sind und hoffen, dass wir bis Mitte des Jahres bereits anfangen können, zu bauen, wurde uns empfohlen, den Bafa-Antrag noch 2020 zu stellen und im kommenden Jahr dann den KfW-Antrag. Unter Berücksichtigung der Voraussetzungen für die Antragstellung ist das ja auch das normale Vorgehen, dass der Bafa-Antrag entsprechend früher gestellt werden muss.
Wir sind bereits mit einem Heizungsbauer in Kontakt, der uns eine Wärmepumpenanlage empfiehlt, die auch förderfähig ist.
ABER: Wir sind aber noch nicht Eigentümer des Grundstücks (Notartermin voraussichtlich im Januar) und soviel ich weiß, stehen auch Straßennamen und Hausnummern noch nicht fest (wird im Formular verlangt).
Kann ich die Bafa-Förderung trotzdem noch dieses Jahr beantragen? Was muss ich beachten?
Vielen Dank im Voraus!