C
cordi
Guten Morgen,
in unserem Neubaugebiet (in Rheinland-Pfalz) dürfen lt. Bebauungsplan Einfamilienhaus und Doppelhäuser errichtet werden.
Ist für den Bau einer Doppelhaushälfte dennoch ein "großes" genehmigungsverfahren nötig (grenzständige Bauweise -> Sonderbau) oder reicht auch hier das Freistellungsverfahren?
Ist sonst noch was nötig für die Baugenehmigung (habe hier im Forum auch schon was von Baulasteintragungen wegen der grenzständigen Bauweise gelesen)?
Viele Grüße
in unserem Neubaugebiet (in Rheinland-Pfalz) dürfen lt. Bebauungsplan Einfamilienhaus und Doppelhäuser errichtet werden.
Ist für den Bau einer Doppelhaushälfte dennoch ein "großes" genehmigungsverfahren nötig (grenzständige Bauweise -> Sonderbau) oder reicht auch hier das Freistellungsverfahren?
Ist sonst noch was nötig für die Baugenehmigung (habe hier im Forum auch schon was von Baulasteintragungen wegen der grenzständigen Bauweise gelesen)?
Viele Grüße