Q
Questioner
Hallo zusammen,
zunächst die Kurzform: Kann ein Bauamt einfach einen qualifizierten Freiflächengestaltungsplan für einen Bauantrag eines Einfamilienhaus in Bayern fordern, wenn dies nicht im Bebauungsplan erwähnt wird?
Umfassender:
Nach langer Planung unseres Einfamilienhaus im schönen Bayern, haben unseren Bauantrag eingereicht und nun fordert das Bauamt von uns einen Freiflächengestaltungsplan. Wir haben zwar einen Architekten, der uns das auch macht - das ist nicht das Problem. Das Problem ist eher, dass wir zum aktuellen Zeitpunkt noch gar nicht wissen, wie wir unseren Garten gestalten wollen und uns hier auch auf nichts verpflichten lassen wollen. Möglicherweise bauen wir mal einen Pool (nur noch nicht jetzt), vielleicht auch nicht. Und wie wir den Sichtschutz gestalten, weiß ich auch noch nicht, weil ich keine Lust habe mit 80 Jahren 60m Hecke zu schneiden. Auch weiß ich jetzt noch nicht, ob und wo ich mal einen Baum pflanzen will. Ich wollte eigentlich darauf verzichten, weil es einfach sehr viel Arbeit bedeutet. Auch das Vorhaben einen Baum mit der Geburt eines Kindes zu pflanzen oder auf einem solchen gar ein Baumhaus für meinen Kleinen zu bauen, kann ich getrost abschreiben. Beides zu spät.
Und eigentlich sind wir noch mit der Elektroplanung voll beschäftigt.
Auch wundert es unseren Architekten und darauf aufbauend und nach etwas Recherche auch uns, da sowas wohl eher für große Mehrfamilienhäuser oder Gewerbe angefragt wird.
Auch steht nichts davon im Bebauungsplan (ich hatte extra nachgeschaut bevor wir das Grundstück gekauft haben).
Es gibt zwar einen Plan, aus dem Grünflächen und zu pflanzende Bäume hervorgehen - die sind aber im öffentlichen Bereich, nicht auf den Baugrundstücken.
Ich konnte jetzt auch nicht ermitteln, das sowas in der Satzung der Gemeinde oder der BayBO behandelt wird.
Mich würde daher nun interessieren: Dürfen die das denn einfach verlangen oder braucht es da nicht eine Rechtsgrundlage? Und es eine Rechtsgrundlage bedarf, welche könnte das sein? Wo könnte ich da nachforschen? Ich gehe davon aus, dass so ein Plan dann auch verbindlich wäre?! Unser Architekt hat uns unabgestimmt einfach mal Pläne zur Unterschrift und Weiterleitung zugesendet, mit 19 Bäumen. Sieht ja schön aus, aber NEIN. Er geht zwar nur davon aus, dass das Bauamt sehen wolle, ob noch ausreichend Grünfläche verbleibe, aber so naiv will ich da jetzt nichts einreichen, was mich nachher zur Pflanzung von 19 Bäumen verpflichtet.
Klar könnte ich auch beim Bauamt anfragen, aber ich denke mit der Fragestellung könnte sich unser Bauvorhaben durch lange Bearbeitungszeiten verzögern.
Habt ihr mir da Hinweise oder Tipps? Ich meine, wenn die das einfach dürfen, dann müssen wir halt - hilft ja nichts. Aber ich lasse mich ungerne unnötig auf Grundlage reinster Willkür auf ewig verpflichten.
Falls es noch mehr Informationen braucht, gebt bitte einfach Bescheid.
Viele Grüße!
zunächst die Kurzform: Kann ein Bauamt einfach einen qualifizierten Freiflächengestaltungsplan für einen Bauantrag eines Einfamilienhaus in Bayern fordern, wenn dies nicht im Bebauungsplan erwähnt wird?
Umfassender:
Nach langer Planung unseres Einfamilienhaus im schönen Bayern, haben unseren Bauantrag eingereicht und nun fordert das Bauamt von uns einen Freiflächengestaltungsplan. Wir haben zwar einen Architekten, der uns das auch macht - das ist nicht das Problem. Das Problem ist eher, dass wir zum aktuellen Zeitpunkt noch gar nicht wissen, wie wir unseren Garten gestalten wollen und uns hier auch auf nichts verpflichten lassen wollen. Möglicherweise bauen wir mal einen Pool (nur noch nicht jetzt), vielleicht auch nicht. Und wie wir den Sichtschutz gestalten, weiß ich auch noch nicht, weil ich keine Lust habe mit 80 Jahren 60m Hecke zu schneiden. Auch weiß ich jetzt noch nicht, ob und wo ich mal einen Baum pflanzen will. Ich wollte eigentlich darauf verzichten, weil es einfach sehr viel Arbeit bedeutet. Auch das Vorhaben einen Baum mit der Geburt eines Kindes zu pflanzen oder auf einem solchen gar ein Baumhaus für meinen Kleinen zu bauen, kann ich getrost abschreiben. Beides zu spät.
Und eigentlich sind wir noch mit der Elektroplanung voll beschäftigt.
Auch wundert es unseren Architekten und darauf aufbauend und nach etwas Recherche auch uns, da sowas wohl eher für große Mehrfamilienhäuser oder Gewerbe angefragt wird.
Auch steht nichts davon im Bebauungsplan (ich hatte extra nachgeschaut bevor wir das Grundstück gekauft haben).
Es gibt zwar einen Plan, aus dem Grünflächen und zu pflanzende Bäume hervorgehen - die sind aber im öffentlichen Bereich, nicht auf den Baugrundstücken.
Ich konnte jetzt auch nicht ermitteln, das sowas in der Satzung der Gemeinde oder der BayBO behandelt wird.
Mich würde daher nun interessieren: Dürfen die das denn einfach verlangen oder braucht es da nicht eine Rechtsgrundlage? Und es eine Rechtsgrundlage bedarf, welche könnte das sein? Wo könnte ich da nachforschen? Ich gehe davon aus, dass so ein Plan dann auch verbindlich wäre?! Unser Architekt hat uns unabgestimmt einfach mal Pläne zur Unterschrift und Weiterleitung zugesendet, mit 19 Bäumen. Sieht ja schön aus, aber NEIN. Er geht zwar nur davon aus, dass das Bauamt sehen wolle, ob noch ausreichend Grünfläche verbleibe, aber so naiv will ich da jetzt nichts einreichen, was mich nachher zur Pflanzung von 19 Bäumen verpflichtet.
Klar könnte ich auch beim Bauamt anfragen, aber ich denke mit der Fragestellung könnte sich unser Bauvorhaben durch lange Bearbeitungszeiten verzögern.
Habt ihr mir da Hinweise oder Tipps? Ich meine, wenn die das einfach dürfen, dann müssen wir halt - hilft ja nichts. Aber ich lasse mich ungerne unnötig auf Grundlage reinster Willkür auf ewig verpflichten.
Falls es noch mehr Informationen braucht, gebt bitte einfach Bescheid.
Viele Grüße!