Danke für eure Antworten. Habe jetzt noch mal mit dem Vermesser gesprochen, der das dann recht gut erklären könnte.
Es sind zwei verschiedene Themen, die hier ineinander spielen. Einmal gibt es die Bauvorschriften aus der Landesbauordnung (9m Grenzbebauung, genehmigungsfrei bis 3m Firsthöhe und <45m2). Und dann gibt es den Eintrag ins Liegenschaftskataster. Bei dem Punkt kann man sparen. Insbesondere weil der Vermesser in Brandenburg nur noch ein Mal kommen muss und das nach Fertigstellung der Bodenplatte.
Für den Eintrag ins Liegenschaftskataster wird nach Gebührensatzung und je nach Kosten des beantragten BV abgerechnet. Da gibt es Sätze bis 250.000 und ab 250.000 €. Wenn ich also Haus und Garage gleichzeitig eintragen lasse, spare ich diese Grundgebühr von ca. 360 €, die anfällt, wenn die Garage später erst eingetragen wird und sich dann nach Tabelle bis 250.000 € berechnet.
Fazit: auch wenn die Garage genehmigungsfrei ist, fallen Kosten für die Eintragung an. Da kann man sparen, wenn man es zusammen macht. Allerdings muss ich jetzt die Bodenplatte für die Garage zeitgleich fertig haben.
Grüße
PS: Garage muss leider 5 x 6 m bleiben. Wird ne Einzelgarage. Will zwischen Haus und Garage durchlaufen können.