S
Steven
Hallo
ich habe hinter meiner Garage (die auch als Terrasse dient) eine Remise (ca. 6m x 4,5m). Die Garage ist auf Höhe des Kellers. Das Grundstück hat leichte Hanglage. Diese Remise dient als Lagerraum für Gartengeräte und gleichzeitig als Treppe von der Terrasse in den Garten (Höhenunterschied ca 170cm.)
Die Remise habe ich, da die Treppe noch mit Granit versehen wird, komplett mit einem Lattenbau, der mit einer großen Gewebeplane überzogen ist, zum Schutz vor dem Wetter überbaut.
Da gab es letztes Jahr vom Bauamt die Anordnung, diese "Einhausung" zu entfernen. Ich konnte im persönlichen Gespräch eine "Gnadenfrist" bis zum Sommer 2016 erwirken.
Jetzt kommt es, wie es kommen muss: Schwere Krankheit und danach Beruflich überlastet. Lange Rede kurzer Sinn: die Einhausung (für mich ist das ein Wetterschutz) ist immer noch da und ich benötige einfach noch 3-4 Monate, bis der Granit geliefert wird (China ist weit) und die Treppe komplett fertig ist.
Letzte Woche bekomme ich ein Schreiben vom Bauamt, dass ich mit meinem Bau immer noch nicht fertig wäre und die Baugenehmigung nicht mehr gültig wäre. Die Remise ist vor ca. 4 Jahren abgenommen worden.
Außerdem will man am Freitag zur Ortsbesichtigung und zur Besprechung des weiteren Vorgehens vorbei kommen.
Da ich große Probleme mit dem Betreten durch eine Behörde habe (Art. 13GG) werde ich eine Ortsbesichtigung verneinen.
Was kann kommen?
Eine Ordnungsverfügung, dass die Einhausung bis zu einem nahen bestimmten Termin abgebaut werden muss. Damit rechne ich. Das kann aber nach Aktenlage erfolgen.
Jetzt benötige ich noch 3 - 4 Monate. Ich denke, ein Sofortvollzug wird nicht erfolgen.
Wie gehe ich vor?
Für Tipps von Wissenden bin ich dankbar.
Steven
ich habe hinter meiner Garage (die auch als Terrasse dient) eine Remise (ca. 6m x 4,5m). Die Garage ist auf Höhe des Kellers. Das Grundstück hat leichte Hanglage. Diese Remise dient als Lagerraum für Gartengeräte und gleichzeitig als Treppe von der Terrasse in den Garten (Höhenunterschied ca 170cm.)
Die Remise habe ich, da die Treppe noch mit Granit versehen wird, komplett mit einem Lattenbau, der mit einer großen Gewebeplane überzogen ist, zum Schutz vor dem Wetter überbaut.
Da gab es letztes Jahr vom Bauamt die Anordnung, diese "Einhausung" zu entfernen. Ich konnte im persönlichen Gespräch eine "Gnadenfrist" bis zum Sommer 2016 erwirken.
Jetzt kommt es, wie es kommen muss: Schwere Krankheit und danach Beruflich überlastet. Lange Rede kurzer Sinn: die Einhausung (für mich ist das ein Wetterschutz) ist immer noch da und ich benötige einfach noch 3-4 Monate, bis der Granit geliefert wird (China ist weit) und die Treppe komplett fertig ist.
Letzte Woche bekomme ich ein Schreiben vom Bauamt, dass ich mit meinem Bau immer noch nicht fertig wäre und die Baugenehmigung nicht mehr gültig wäre. Die Remise ist vor ca. 4 Jahren abgenommen worden.
Außerdem will man am Freitag zur Ortsbesichtigung und zur Besprechung des weiteren Vorgehens vorbei kommen.
Da ich große Probleme mit dem Betreten durch eine Behörde habe (Art. 13GG) werde ich eine Ortsbesichtigung verneinen.
Was kann kommen?
Eine Ordnungsverfügung, dass die Einhausung bis zu einem nahen bestimmten Termin abgebaut werden muss. Damit rechne ich. Das kann aber nach Aktenlage erfolgen.
Jetzt benötige ich noch 3 - 4 Monate. Ich denke, ein Sofortvollzug wird nicht erfolgen.
Wie gehe ich vor?
Für Tipps von Wissenden bin ich dankbar.
Steven