Bauamt will Ortsbesichtigung.

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S

Steven

In deinem Fall der Ablauf der Baugenehmigung.
Hallo

noch mal zur Klarstellung: Für die Remise wurde eine Baugenehmigung erteilt. Die Remise (incl. Treppe) ist fertig. Und vom Bauamt abgenommen. Ich habe zum Schutz der Treppe (ich befürchtete, dass die Treppe veralgt oder verdreckt) einen Wetterschutz gebaut. Nicht dramatisch größer wie die Treppe. Hat nichts mit der Baugenehmigung zu tun, die deshalb auch nicht abgelaufen sein kann. Ist ungefähr so, wie wenn ein Haus im Rohbau mit Fenster und Türen steht, der Außenputz aber erst mal warten muss. Letztes Jahr das Schreiben vom Bauamt kam vollkommen überraschend für mich. Ich ging nicht davon aus, dass der Wetterschutz irgendwelche Probleme bereitet. Anfangs wurde er als Anbau deklariert. Offenbar war der Bauantrag und die Baugenehmigung verschludert worden. Nach etwas suche kam sie dann zum Vorschein.

Steven
 
D

DG

Das ist kein Verwaltungsakt. Es fehlt der Regelungscharakter. Es ist lediglich eine Mitteilung, die zur Vorbereitung eines Verwaltungsakt dient.
Es ist letztlich müßig darüber zu diskutieren, aber der Regelungscharakter ist selbstverständlich gegeben, da ihm ja eine Frist gesetzt wurde, bis zu der er die Einhausung hätte entfernen müssen. Dies hat er nicht geleistet, die Frist ist verstrichen, ergo ist der alte/bestehende Verwaltungsakt noch nicht final abgeschlossen. Wenn die beim Amt keine Lust mehr haben, lassen die das irgendwann abreißen - das Ausmaß der Krakelerei, wenn das nach Aktenlage entschieden wird, kann man sich ausmalen. Da hat kein SB Bock darauf, ergo Ortsbesichtigung, um weitere Schritte abzuwägen.

Selbst wenn das ein Verwaltungsrichter im Einzelfall anders sehen würde, ändert das absolut gar nichts an der Tatsache, dass das Bauamt auf sein Grundstück kommt, wenn die wollen. Das ist schließlich deren Job.

MfG
Dirk Grafe
 
S

Steven

Hallo

heute Vormittag habe ich mit dem Bauamt telefoniert.
Die Sachlage, wenn ich das richtig zwischen den Zeilen lese, stellt sich etwas anders dar, wie im Schreiben formuliert.
Die zuständige Sachbearbeiterin ist nicht mehr da. Offenbar wurden die Akten nicht ordentlich geführt. Die wissen nicht, was wie und wann genehmigt und abgeschlossen wurde. Die Baugenehmigung für die Remise scheint nicht mehr vorhanden zu sein. Auch die Unterlagen der Bauabnahme sind scheinbar nicht mehr so richtig zu lesen.
Ich denke mal, die wollen einfach mal sehen, was genau jetzt von Amts wegen passierte. Da sie nicht zugeben wollen, dass da etwas Unordnung herrscht, wollen sie vor Ort mal alles ansehen.
Wie ich finde, ein Schwaches Argument. Denn meine Akten sind vollständig. Die könnte ich auch, auf Bitten, ihnen als Kopie zukommen lassen.

Steven
 
J

Joedreck

Also als ehemaliger Polizeibeamter ist dir ja bewusst, dass dir der Rechtsweg offen steht.
Solltest du die Ortsbesichtigung nicht wollen, dann gehe den Rechtsweg am besten unter Einbeziehung eines Fachanwalts.
Aber offensichtlich hast du auch in deinem Rechtsunterricht auch nicht vollumfänglich aufgepasst.
Denn es gelten nicht immer die Einschränkungen die für dich als Polizist gelten, wie man zB bei Gerichtsvollziehern sieht.
Auch gibt es einen Unterschied zwischen Betreten und Durchsuchen.
Eine Rechtsberatung kannst du hier gar nicht erhalten, da die meisten nicht fachlich in der Lage und auch nicht die gesamten Fakten nachzuvollziehen sind.
Ich persönlich würde so gut wie immer das persönliche Gespräch bevorzugen, da man in dem falle Missverständnisse vermeiden und aufklären kann..
Der weitere Verlauf würde mich interessieren
 
E

Egon12

Das ein Amt zugibt, dass die Akte verlegt wurde, ist wohl eher die Ausnahme.
Das Akten verloren gehen passiert schon mal, dann wird man eben bei der Begründung kreativ, warum man gern einen Ortstermin vereinbaren möchte...
Ich finde den Sachverhalt jetzt nicht sonderlich schlimm.
Wenn man von der Straße alle Informationen bekommt, braucht man natürlich nicht auf das Grundstück.
Ansonsten wäre das Vorgehen, rechtzeitig anmelden, Termin bestätigen lassen.
Wenn der Termin auf Grund rechtlicher Einwände abgelehnt wird, muss das Bauamt etwas Hirnschmalz nutzen und die Besichtigung begründen.
Das ist tägliches Brot und so wirklich wehren kann man sich nicht als Grundstückseigentümer denn Artikel 13 GG umfasst mehr als nur Absatz 1.
Leider wollen viele Grundstückseigentümer das nicht wahr haben
 
montessalet

montessalet

Ach wie schwierig sich manche Leute ihr Leben machen....
Aufgrund obigen Nachtrags würde ich folgenden Ablauf sehen: Die sollen kommen, denen wird alles gezeigt, Kopien der Bauabnahmen würde ich proaktiv übergeben. Ebenso würde ich deutlich sagen, dass infolge Krankheit usw. das Profisorium noch nicht abgebaut werden konnte. Restmaterial sei bestellt (Kopien abgeben) und alles wird bis in 3 Monaten abgeschlossen sein.
Und was sind die Folgen? Die sind dankbar wegen der Kopien, sind überrascht, wie ehrlich kommuniziert wird und sie werden dir die Frist um 3 Monate verlängern. Wetten?
Alles möglich ohne "Drohungen"....... Wäre doch ein Versuch wert, nicht?
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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