K
Kalibri
Hallo zusammen,
nächste Woche tagt unser Gemeinderat und wird laut Tagesordnung auch unseren Bauantrag behandeln.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplan von 1970. Das Haus selbst entspricht den Vorgaben.
Für die Garage haben wir 2 Befreiungen von den Vorgaben des Bebauungsplan beantragt.
1x Befreiung für die Dachfarm (Flachdach, statt Pultdach mit einer Neigung von 1-10°....)
1x Befreiung für die Errichtung der Garage außerhalb der Baugrenze (Eckgrundstück, für uns günstiger hinsichtlich des Gartens)
Nun hab ich mir ein wenig die Protokolle der Gemeinderatssitzungen durchgelesen und auch mit einem Arbeitskollegen gesprochen, der in einer anderen Gemeinde Gemeiderat ist.
Mir scheint "Befreiungen von der Baugrenze" werden auch für Garagen relativ strickt abgelehnt, um keine Präzendenzfälle zu schaffen. So eine Befreiung würde quasi Bestandteil des Bebauungsplan, da sich jeder folgende Bauherr darauf berufen kann und die Gemeinde das dann kaum ablehnen könnte.
Unser Architekt hat die Ausnahme u.a. auch ebenso begründet, da eben im Geltungsbereich des Bebauungsplan und eine Straße weiter, kürzlich wenigstens zwei Garage mit Flachdach und außerhalb der Baugrenze errichtet wurden.
Daher gehe ich nächste Woche einigermaßen positiv gestimmt als Zuschauer zur Gemeinderatssitzung.
Allerdings frage ich mich, ob ich unserem Anliegen noch etwas beitragen kann:
Soll ich versuchen den Mitgliedern des Bauauschusses eine freundliche Email zukommen lassen, mit einer kurzen Erklärung und Erwähnung der bereits Errichteten Garagen samt Flurnummer?
Soll ich dem Zuständigen in der Bauverwaltung der Gemeinde eine solche Email zukommen lassen?
Oder soll ich mich lieber darauf verlassen, dass das schon in unserem Sinne verläuft?
Für eine kurze Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
nächste Woche tagt unser Gemeinderat und wird laut Tagesordnung auch unseren Bauantrag behandeln.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplan von 1970. Das Haus selbst entspricht den Vorgaben.
Für die Garage haben wir 2 Befreiungen von den Vorgaben des Bebauungsplan beantragt.
1x Befreiung für die Dachfarm (Flachdach, statt Pultdach mit einer Neigung von 1-10°....)
1x Befreiung für die Errichtung der Garage außerhalb der Baugrenze (Eckgrundstück, für uns günstiger hinsichtlich des Gartens)
Nun hab ich mir ein wenig die Protokolle der Gemeinderatssitzungen durchgelesen und auch mit einem Arbeitskollegen gesprochen, der in einer anderen Gemeinde Gemeiderat ist.
Mir scheint "Befreiungen von der Baugrenze" werden auch für Garagen relativ strickt abgelehnt, um keine Präzendenzfälle zu schaffen. So eine Befreiung würde quasi Bestandteil des Bebauungsplan, da sich jeder folgende Bauherr darauf berufen kann und die Gemeinde das dann kaum ablehnen könnte.
Unser Architekt hat die Ausnahme u.a. auch ebenso begründet, da eben im Geltungsbereich des Bebauungsplan und eine Straße weiter, kürzlich wenigstens zwei Garage mit Flachdach und außerhalb der Baugrenze errichtet wurden.
Daher gehe ich nächste Woche einigermaßen positiv gestimmt als Zuschauer zur Gemeinderatssitzung.
Allerdings frage ich mich, ob ich unserem Anliegen noch etwas beitragen kann:
Soll ich versuchen den Mitgliedern des Bauauschusses eine freundliche Email zukommen lassen, mit einer kurzen Erklärung und Erwähnung der bereits Errichteten Garagen samt Flurnummer?
Soll ich dem Zuständigen in der Bauverwaltung der Gemeinde eine solche Email zukommen lassen?
Oder soll ich mich lieber darauf verlassen, dass das schon in unserem Sinne verläuft?
Für eine kurze Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.