Bauantrag für Sichtschutz an der Grundstücksgrenze

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J

Jacob

Hallo,

wir wollen an die Grundstücksgrenze einen Sichtschutzzaun bauen, 1,90 m hoch und 15 Meter lang…

Nun liest es sich so, dass man dazu einen Bauantrag stellen muss (zulässig nur bis zu einer Höhe von 1,50 m bei unendlicher Länge, zwischen 1,51 m und 2,0 m Höhe max. 5,0 m Länge) lt. dem Landesbauordnung.

Weiß jemand wie sowas von statten geht? Antrag stellen und die Entscheiden das, oder muss z. B. der Nachbar dem zustimmen?

Schönen Gruß
 
N

nordanney

Hier in NRW musste ein "richtiger" Bauantrag gestellt werden inkl. Zeichnung (auch genaue Angaben zum Zaun = Material, Farbe etc.). Der Antrag muss aber nicht vom Architekten gestellt werden. Zustimmungen waren keine notwendig.
 
D

DG

Hallo, Jacob!

Frag' Dein Bauamt, die wissen das. Auch was etwaige Zustimmungen angeht. Es kann sein, dass in Deinem Gebiet örtlich andere Festlegungen gelten, als in der Landesbauordnung verankert. Wenn es keine örtlichen (Bebauungsplan oder Gemeindesatzung) Festlegungen gibt, gilt das Landesbauordnung.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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