B
Barnhouse
Hallo,
auf unserem Grundstück das wir bisher als Wochendgrundstück nutzen, steht ein baufälliger Bungalow, den wir demnächst abreisen und durch ein Wochenendhaus ersetzen wollen.
Unser Grundstück ist kein Wochenendhausgebiet und es gibt kein Bebauungsplan.
Laut Bauamt können wir nach §34 Baugesetzbuch "Nachbarbebauung" bauen. Da in direkte Umgebung auch richtige Einfamilienhäuser stehen wäre auch dies möglich.
Wir wollen ein Wochenendhaus bauen, dass man in der Zukunft aber auch eventuell durch
Nachrüstung einer richtigen Heizung usw. als dauerhaftes Wohnhaus nutzen können soll.
Ich habe gelesen das man im Bauantrag die Nutzung mit angeben muss.
Kann mir jemand sagen was sinnvoller ist. Jetzt erstmal Wochenendhaus eintragen und
irgendwann eventuell die Umnutzung beantragen oder gleich als "richtiges" Haus beantragen.
Vielen Dank und viele Grüße
Jens
auf unserem Grundstück das wir bisher als Wochendgrundstück nutzen, steht ein baufälliger Bungalow, den wir demnächst abreisen und durch ein Wochenendhaus ersetzen wollen.
Unser Grundstück ist kein Wochenendhausgebiet und es gibt kein Bebauungsplan.
Laut Bauamt können wir nach §34 Baugesetzbuch "Nachbarbebauung" bauen. Da in direkte Umgebung auch richtige Einfamilienhäuser stehen wäre auch dies möglich.
Wir wollen ein Wochenendhaus bauen, dass man in der Zukunft aber auch eventuell durch
Nachrüstung einer richtigen Heizung usw. als dauerhaftes Wohnhaus nutzen können soll.
Ich habe gelesen das man im Bauantrag die Nutzung mit angeben muss.
Kann mir jemand sagen was sinnvoller ist. Jetzt erstmal Wochenendhaus eintragen und
irgendwann eventuell die Umnutzung beantragen oder gleich als "richtiges" Haus beantragen.
Vielen Dank und viele Grüße
Jens