Hallo wirvier,
Ihr solltet unbedingt mit der Gemeinde bzw. Baubehörde sprechen, wie das gehandhabt wird. Grundsätzlich entsteht durch die Teilung _nicht_ automatisch ein neues Baufenster, ganz im Gegenteil - da entsteht ein Flurstück, das formal nicht bebaut werden darf, wenn der Bebauungsplan nicht angepasst wird.
Insofern ist der Gedanke, das Grundstück teilen zu lassen, um damit ein neues Baufenster aufleben zu lassen, riskant.
Formal muss der Bebauungsplan erneuert/erweitert werden oder zumindest Nachbarzustimmung und/oder Beteiligung der nächsthöheren Planungsbehörde eingeholt werden, ansonsten habt Ihr nach der Teilung ein schönes aber teures Stück Gartenland.
Wenn keine grundsätzlichen Rechte gegen eine Bebauung sprechen, sollte eine Bebauung aber möglich sein.
MfG
Dirk Grafe