H
hansal
Hallo zusammen.
Ich wollte auf meinen Grundstück ein Einfamilienhaus errichten lassen, dies durfte ich aber nicht, da die baurechtlichen Voraussetzungen nicht vorgelegen haben. Somit habe ich mich mit dem Bauamt unserer Gemeinde zusammengesetzt und beraten was wir machen können. Als Ergebnis kam raus,dass wir gemeinsam einen einfachen bebauungsplan aufstellen lassen, um so die Voraussetzungen zu schaffen. Dieser Bebauungsplan hat auch schon mehrfach öffentlich ausgelegen und wurde jetzt auch als Satzung von Gemeinde beschlossen.Anschließend wurde er weiter zur zuständigen Stelle des Landkreises gereicht da diese den Bebauungsplan noch genehmigen muss. Dieses genehmigungsverfahren kann bis zu 3 monaten dauern, aber ich möchtenicht mehr so lange warten.
Kennt jemand eine Lösung, dass ich noch während des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes bauen kann?
Wie wäre der Verfahrensablauf?
Wäre der §33 Baugesetzbuch vielleicht was für mich?
danke!
Ich wollte auf meinen Grundstück ein Einfamilienhaus errichten lassen, dies durfte ich aber nicht, da die baurechtlichen Voraussetzungen nicht vorgelegen haben. Somit habe ich mich mit dem Bauamt unserer Gemeinde zusammengesetzt und beraten was wir machen können. Als Ergebnis kam raus,dass wir gemeinsam einen einfachen bebauungsplan aufstellen lassen, um so die Voraussetzungen zu schaffen. Dieser Bebauungsplan hat auch schon mehrfach öffentlich ausgelegen und wurde jetzt auch als Satzung von Gemeinde beschlossen.Anschließend wurde er weiter zur zuständigen Stelle des Landkreises gereicht da diese den Bebauungsplan noch genehmigen muss. Dieses genehmigungsverfahren kann bis zu 3 monaten dauern, aber ich möchtenicht mehr so lange warten.
Kennt jemand eine Lösung, dass ich noch während des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes bauen kann?
Wie wäre der Verfahrensablauf?
Wäre der §33 Baugesetzbuch vielleicht was für mich?
danke!