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maxritter
Hallo Zusammen,
wir planen aktuell den Bau eines Einfamilienhauses inkl. Doppelgarage auf einem Grundstück in einem Neubaugebiet in Bayern.
Das blaue Baufenster ist mit 3m zur Straße und 5m zum bereits bestehenden Nachbarn rechts neben dem Grundstück festgelegt:
Hier der Lageplan des gesamten Baugebiets inkl. angezeichneter Vorschläge für Gebäude und Garage, von der wir mit unserer Platzierung abweichen würden:
Wir hatten vor, unsere Doppelgarage mit 9m Breite direkt an die Grenze zu bauen, die Zufahrt zur Straße beträgt 5m:
In die Garagenfläche ragt noch ein kleiner gedämmter Erker für die Speisekammer rein, die reine Garagenfläche mit Abstellraum für die Grenzbebauung sollte somit knapp unter 50 Quadratmeter sein:
Der bestehende Nachbar hat sein Haus und seine Garage wie folgt gebaut, unsere würde also mit etwas Abstand daneben kommen:
Nun unsere beiden Fragen:
wir planen aktuell den Bau eines Einfamilienhauses inkl. Doppelgarage auf einem Grundstück in einem Neubaugebiet in Bayern.
Das blaue Baufenster ist mit 3m zur Straße und 5m zum bereits bestehenden Nachbarn rechts neben dem Grundstück festgelegt:
Hier der Lageplan des gesamten Baugebiets inkl. angezeichneter Vorschläge für Gebäude und Garage, von der wir mit unserer Platzierung abweichen würden:
Wir hatten vor, unsere Doppelgarage mit 9m Breite direkt an die Grenze zu bauen, die Zufahrt zur Straße beträgt 5m:
In die Garagenfläche ragt noch ein kleiner gedämmter Erker für die Speisekammer rein, die reine Garagenfläche mit Abstellraum für die Grenzbebauung sollte somit knapp unter 50 Quadratmeter sein:
Der bestehende Nachbar hat sein Haus und seine Garage wie folgt gebaut, unsere würde also mit etwas Abstand daneben kommen:
Nun unsere beiden Fragen:
- Dürfen wir die Doppelgarage so als Grenzbebauung direkt an die Grundstücksgrenze bauen? Muss der Erker für die Speisekammer noch komplett im Baufenster liegen oder kann der auch ein paar Zentimeter drüber sein?
- Das blau gezeichnete Baufenster hat in der Kurve oben einen größeren Abstand zur Straße als drei Meter, hier könnte es mit der Breite unseres Hauses knapp werden. Wir wollen das Haus nicht unnötig weit nach unten schieben, damit wir möglichst viel Garten haben. Was gilt hier, die genaue Position der Linie auf der Zeichnung oder die drei Meter Abstand zur Straße (die haben wir)?