@alle ... Konnte man den 55er Zuschuss denn schon beantragen UND genehmigt bekommen, wenn man noch nicht einmal die genaue Bauleistungsbeschreibung vom geplanten Haus hat? Und die Bankenfinanzierung auch noch abgestimmt wird?
Die Frage habe ich mir auch schon gestellt. Als ich vor einigen Jahren den KfW70-Kredit beantragt habe, musste die Hausplanung so weit stehen, dass eine ingenieursmäßige Berechnung des Energieverbrauches gemacht werden konnte. Danach war ein Ändern der Mauerwerksöffnungen (Fenster und Außentüren) nicht mehr möglich.
Zudem erfolgte die Beantragung über die finanzierende Geschäftsbank, weil die es auch war, die für die KFW die Kreditfähigkeit geprüft hat.
Aktuelles Zitat eines Finanzvermittlers:
"Einen
KfW-
Kredit können Sie gleichzeitig mit Ihrer Finanzierung
beantragen. Da die
KfW kein eigenes Filialnetz betreibt, gilt das Hausbank-Prinzip: Das heißt, dass Sie den
KfW-Antrag nur bei der Bank stellen können, die auch Ihre Baufinanzierung übernimmt."
Da der TE ja auch nur nach Belieben auf Fragen antwortet, bekommt der Thread so langsam Trollcharakter...